Foto von Norbert Braun

Anträge zur BVV-Sitzung am 27.11.2019

Wir fordern Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit im gesamten Bezirk und wünschen uns ein barrierefreies Wegenetz. Unsere Anträge für die November-BVV.

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ANTRÄGE

Antrag DS/1510/V
Betr.: Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit flächendeckend einführen

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, für das im Verantwortungsbereich des Bezirks befindliche Straßennetz eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h auszuweisen. Dabei soll es keine Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Straßen geben, in denen bereits jetzt eine geringere Höchstgeschwindigkeit als 30 km/h gilt.

Darüber hinaus ist mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu verhandeln, dass Friedrichshain-Kreuzberg Modellbezirk für eine flächendeckende Einführung einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auch auf übergeordneten Straßen wird.

Begründung

Geschwindigkeitsreduzierungen sind unabdingbarer Bestandteil der Verkehrswende. Um deren Wirksamkeit zu vergrößern, sollen sich diese nicht auf einzelne Straßenabschnitte beziehen, sondern flächendeckend gelten. Da der Bezirk diese Entscheidung für die übergeordneten Straßen nicht alleine treffen kann, sollte mit dem Straßennetz in bezirklicher Zuständigkeit begonnen werden.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.11.2019
Für die Fraktion der SPD
Sebastian Forck / Hannah Sophie Lupper

Antrag DS/1511/V
Betr.: Mindestversorgung mit gedeckten Sportanlagen gewährleisten

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Anzahl der gleichzeitig sanierungsbedingt geschlossenen Sporthallen so gering wie möglich ist. Bei den Sanierungsplanungen sind sozialräumliche Aspekte zu berücksichtigen, sodass der Schul- und Vereinssport weiterhin sichergestellt werden kann. Zudem wird das Bezirksamt beauftragt, gemeinsam mit den Bezirksämtern der Nachbarbezirke zu prüfen, ob es dort freie Nutzungszeiten für Sportvereine an einzelnen Standorten gibt und unter welchen Bedingungen diese an Sportvereine aus Friedrichshain-Kreuzberg vergeben werden können, deren Nutzungszeiten wegen sanierungsbedingter Schließungen von Sporthallen entfallen oder eingeschränkt werden.

Begründung:

In Friedrichshain-Kreuzberg herrscht seit vielen Jahren ein eklatanter Mangel an gedeckten und ungedeckten Sportflächen. Durch eine immer größere Anzahl an sanierungsbedingten temporären Schließungen von Hallen sind betroffene Sportvereine nicht nur in ihren Nutzungszeiten beschränkt, sondern zunehmend in ihrer Existenz bedroht. Es sollten alle Möglichkeiten geprüft werden, um eine temporäre Kompensation für wegfallende Nutzungszeiten zu erreichen.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.11.2019
Für die Fraktion der SPD
Frank Vollmert

Antrag DS/1512/V
Betr.: Barrierefreies Wegenetz für den Bezirk

Die BVV möge beschließen,

das Bezirksamt wird aufgefordert, ein erweiterbares Konzept zur Erstellung eines barrierefreien Wegenetzes zu erstellen. Dieses soll umfassen:

  1. Barrierefreie Fußwege für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Sehbehinderung
  2. Umsteigemöglichkeiten z.B. zu barrierefrei ausgebauten Haltestellen des ÖPNV
  3. Einschließlich des Umfeldes von Parkplätzen für Schwerbehinderte

Dabei zu berücksichtigen sind:

  1. Dringend notwendig erreichbare Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wie z.B. soziale Einrichtungen mit diesem Schwerpunkt, Behörden und Ämter, sowie Einrichtungen zur medizinischen Versorgung
  2. Behindertengerecht ausgebaute und nutzbare Einrichtungen zur Freizeitgestaltung wie Einkaufsmöglichkeiten, Kinos, Theater o.ä., aber auch gastronomische Einrichtungen

Die bezirkliche Behindertenbeauftragte soll in die Erstellung des Konzeptes einbezogen und das Konzept dem Behindertenbeirat zur Beratung vorgelegt werden.

Begründung:

Die systematische Erfassung von Lücken in Wegenetzen für mobilitätseingeschränkte Menschen soll vom Bezirksamt als Planungsgrundlage bei verkehrlichen Umbaumaßnahmen einbezogen werden. Infrastrukturelle Lücken sollen damit systematisch geschlossen werden.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.11.2019
Für die Fraktion der SPD
Hannah Sophie Lupper

Antrag DS/1513/V
Betr.: Barrierefreiheit im ÖPNV

Die BVV möge beschließen,

Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Konzept zum barrierefreien Ausbau von Bus- und Tramhaltestellen in bezirklicher Zuständigkeit vorzulegen. Darin enthalten sollen sein:

  1. Mögliche Ergänzungen zum Umbau von Bus- und Tramhaltestellen bei bereits geplanten verkehrlichen Umbaumaßnahmen im Bezirk
  2. Vorbereitende Maßnahmen (z.B. Barrierefreiheit der Wege zu Haltestellen, Blindenleitsysteme), die in bestehende Bauprojekte integriert werden können, selbst wenn der Umbau der betroffenen Haltestellen noch nicht realisiert werden kann
  3. Zusätzliche Personalbedarfe des Bezirksamtes um den Umbau von Bus- und Tramhaltestellen, sowie barrierefreie Wege dorthin zu realisieren
  4. Eine Zeitschiene für
    a) die aktuelle personelle Situation
    b) die Hälfte der nach Auffassung des Bezirksamtes zusätzlich benötigten Stellen
    c) alle nach der Auffassung des Bezirksamtes zusätzlich benötigten Stellen

Begründung:

Wie aus der Anfrage SA/362/V hervorgeht, hat das Bezirksamt derzeit keinen Überblick über den Stand des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen im Bezirk, keinen definierten Zeitplan dazu und kein Personal. Der Termin zum Ausbau der Haltestellen in bezirklicher Zuständigkeit (01.01.2022) kann daher voraussichtlich nicht eingehalten werden.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.11.201
Für die Fraktion der SPD
Hannah Sophie Lupper

Antrag DS/1514/V
Betr.: Verbesserung der Querungsmöglichkeit für Fußgänger über die Wühlischstr. schaffen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für die Aufstellung einer Ampelanlage oder eines Zebrastreifens an der Gryphiusstraße Ecke Wühlischstraße und/oder Sonntagsstraße Ecke Wühlischstraße einzusetzen.

Begründung:

Die Überquerung der Wühlischsstraße an dieser Ecke birgt an dieser Stelle enorme Gefahren. Die Straße ist auf dieser Höhe, besonders für Kinder, aber auch für Erwachsene kaum einsehbar, eine Vielzahl parkender Autos am Bürgersteig und in erster und zweiter Reihe, sowie die Tram erschweren die Einsicht in beide Richtungen. Die nächsten Ampeln zur Querung der Wühlischstraße sind weit entfernt.

Diese Kreuzung ist von Anwohner*innen und Besucher*innen stark frequentiert.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.11.201
Für die Fraktion der SPD
Tessa Mollenhauer-Koch

Antrag DS/1515/V
Betr.: Konsequenzen des Urteils des BVerfG zu Hartz-IV-Sanktionen für Unter-25-Jährige prüfen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen,

das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird aufgefordert, sich gemeinsam mit dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg dafür einzusetzen, dass die sich aus dem Urteil des BVerG zur Sanktionierung von Hartz IV-Empfänger*innen vom 05.11.2019 ergebenden Konsequenzen auch für Unter-25-Jährige zeitnah geklärt werden.

Zusätzlich soll geprüft werden, ob die Hinzuziehung des Jugendamtes durch das Jobcenter bei dieser Altersgruppe vor Aussprechung einer Sanktion zu einer möglichen Abwendung von Sanktionierung führen kann.

Begründung:

Nach dem Urteil des BVerG vom 05.11.19 zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der Sanktionspraxis von Langzeitarbeitslosen und Menschen in der Grundsicherung ist die rechtliche Praxis des Jobcenters ungeklärt. Die Bundesagentur für Arbeit gibt an, bis Ende November eine Übergangsregelung zu schaffen, die bis zu einer abschließenden gesetzgeberischen Neuregelung Bestand haben soll.

Das Urteil des BVerG regelt die Praxis der Unter-25-Jährigen nicht. Da sich das Urteil jedoch auf Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG bezieht, ist davon auszugehen, dass die aktuelle Praxis der Sanktionierung von jungen Erwachsenen ebenfalls nicht mehr zu halten ist.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg soll darauf hinwirken, dass die Übergangsregelung nicht nur für eine kleine Gruppe von Leistungsempfänger*innen geschaffen wird, sondern die Gesamtheit der betroffenen Personen.

Da Sanktionen derzeit und voraussichtlich auch mit der kommenden Übergangsregelung nicht zwingend verhängt werden müssen, kann die Konsultation des Jugendamtes und Unterbreitung von Angeboten der Jugendhilfe die Sanktionierung von jungen Erwachsenen in unserem Bezirk in einigen Fällen abwenden und bessere Lösungsalternativen schaffen.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.11.201
Für die Fraktion der SPD
Hannah Sophie Lupper / Sevim Aydin / Uwe Hübsch
Frank Vollmert / John Dahl

Antrag DS/1520/V
Die Vergabe von Musikschulplätzen transparent darstellen

Das Bezirksamt wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der Musikschule für Transparenz bei der Vergabe von Plätzen an der bezirklichen Musikschule zu sorgen.

Ein transparentes Vorgehen für die Schüler*innen und Eltern soll unter folgenden Kriterien entwickelt werden:  Wie viele Plätze sind vorhanden? Welchen Wartelistenplatz habe ich bzw. wie lange muss ich warten um einen Platz zu bekommen? Welche Alternative gibt es?

Begründung:

Das Angebot an der Musikschule wird nicht nur von Kindern aus Friedrichshain-Kreuzberg wahrgenommen. Die Angebote sind nicht ausreichend und leider sind fast alle Kurse überbucht. Falls es ein Kind dann doch mal geschafft hat, sei es Eltern-Kind-Kurs oder Instrumentenkarusell, kann leider nicht sichergestellt werden, dass es weiterführende Kurse besuchen kann bzw. landet auf der Warteliste und man bekommt keine weiteren Informationen.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.11.2019
Für die Fraktion der SPD
Sebastian Forck

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ANFRAGEN

Mündliche Anfrage
Betreff: Wirkungen des Bundesverfassungsgerichturteils zu Hartz IV-Sanktionen

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Werden derzeitig alle Sanktionen aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, auch die grundsätzlich rechtlich zulässigen, bei Pflichtverletzungen nach 31a II, ausgesetzt?
  2. Wie viele Leistungsberechtigte sind von den Sanktionen betroffen und erhalten nun wieder existenzsichernde Leistungen?
  3. Werden die bisher ausstehenden doch nunmehr durch das BVerfG-Urteil vom 05.11.2019 zustehenden Leistungen von Amtswegen oder auf Antrag erbracht?

Berlin, den 25.11.2019
Für die SPD-Fraktion
Sevim Aydin

Mündliche Anfrage
Betreff: Sachstand zum Einstweiligen Verfahren gegen die Zweckentfremdung der Wohnungen in der Markthalle Neun

Laut der Drucksache/1372/V vom 14. August 2019 hat das Bezirksamt die Wiederzuführung der Wohnungen zu Wohnzwecken angeordnet. Gegen die Anordnung wurde im Eilverfahren die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beim Verwaltungsgericht beantragt. Das Verwaltungsgericht sollte demnächst darüber entscheiden.

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie ist der Sachstand zum Einstweiligen Verfahren gegen die Zweckentfremdung der Wohnungen in der Markthalle Neun?
  2. Ist es möglich, die Wohnungen wieder für Wohnzwecke zu nutzen?
  3. Wenn ja, in welcher Höhe wurde Bußgeld verhängt?

Berlin, den 25.11.2019
Für die SPD-Fraktion
Sevim Aydin

Mündliche Anfrage
Betreff: Zwischennutzung der Parklets aus der Bergmannstraße

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welcher Verwendung wurden die in der Bergmannstraße abgebauten Parklets zugeführt?
  2. Sollen die abgebauten Parklets im Zuge eines Gesamtkonzeptes wieder in der Bergmannstraße verwendet werden?
  3. Können Vereine die abgebauten Parklets für einen längeren Zeitraum kostenlos ausleihen?

Nachfrage:

  1. 1. Stimmen die Gerüchte, dass die abgebauten Parklets wieder mit Lenkrad und Rädern versehen wurden und erneut ihr Unwesen als Bierbikes auf den Berliner Straßen treiben?

Berlin, den 25.11.2019
Für die SPD-Fraktion
Frank Vollmert

Mündliche Anfrage
Betreff: Ausstellungs-Konzept anlässlich des 100. Geburtstages von Kurt Mühlenhaupt

  1. Welche finanziellen Mittel wurden für die Vorbereitung und Durchführung zum Gedenken an den 100. Geburtstag von Kurt Mühlenhaupt in den Jahren 2020 und 2021 in den Etat des Kulturamtes eingestellt?
  2. Welche Konzeption verfolgt das Bezirksamt anlässlich des 100. Geburtstages von Kurt Mühlenhaupt?
  3. Welche AkteurInnen aus der Zivilgesellschaft sollen neben dem Bezirksmuseum an der Vorbereitung und Durchführung beteiligt werden?

Berlin, den 25.11.2019
Für die SPD-Fraktion
Frank Vollmert

Mündliche Anfrage
Betreff: Umgang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV-Sanktionen

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Das Bundesverfassungsgericht mahnt in seiner Entscheidung vom 05.11.2019 (Tenor aa Punkt 2 a+b) an, das vor der Verhängung einer Sanktion nach Paragraf 31a II zu prüfen ist, ob der Eintritt einer Sanktion nicht zu einer außergewöhnlichen Härte für den Betroffenen führt. Sollte der Fall einer außergewöhnlichen Härte vorliegen, dann hat die Sanktion zu unterbleiben. Bleiben in diesem Fall, Sanktionen nach Paragraf 31a II bis zum Vorliegen einer Entscheidungshilfe (Härtefallkatalog von der Bundesagentur für Arbeit) ausgesetzt?
  2. Welche Informationen stehen für Mitarbeiter*innen und die Betroffenen bereit?
  3. Wie wird das erforderliche Wissen um die Zulässigkeit von Sanktionen in die Mitarbeiterschaft hinein transportiert?

Berlin, den 25.11.2019
Für die SPD-Fraktion
Sevim Aydin