Stellungnahme nach Akteneinsicht zum Ankauf der Wrangelstraße 23 durch die Markthalle-Neun-Betreiber - SPD Fraktion

Stellungnahme nach Akteneinsicht zum Ankauf der Wrangelstraße 23 durch die Markthalle-Neun-Betreiber – SPD Fraktion

Mehrere Bezirksverordnete der SPD haben am vergangenen Freitag das Angebot der Markthalle-Neun-Betreiber angenommen, ausgewählte Dokumente zum Ankauf des Grundstücks Wrangelstraße 23 einzusehen. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden in der heutigen Sitzung der SPD-Fraktion ausgewertet. Der Fraktionsvorstand und die SPD-Kreisvorsitzenden geben dazu die folgende Stellungnahme ab:

Eine notarielle Kaufoption für das Wohnhaus Wrangelstraße 23 wurde nicht vorgelegt. Die vormaligen Hallenbesitzer hatten eine Kaufoption für eine kleine Teilfläche neben dem Wohnhaus. Diese Kaufoption war jedoch bis Ende 2011 befristet und wurde 2012 aus dem Grundbuch gelöscht. Somit bleiben die Betreiber der Markthalle weiterhin den Beweis schuldig, dass der Erwerb der Markthalle Neun mit einer Kaufoption für das Objekt Wrangelstraße 23 verbunden war. Deshalb fordern wir die Betreiber der Markthalle auf, die von ihnen verbreiteten Vorwürfe gegen Sevim Aydin bezüglich der Kaufoption Wrangelstraße 23 öffentlich richtigzustellen.

Zum Hintergrund: Die Betreiber der Markthalle Neun haben in ihrem Vorstellungsschreiben vom 13. April 2021 an die Mieter*innen in der Wrangelstraße 23 angegeben, dass bei Übernahme der Markthalle Neun bereits ein Vorvertrag zwischen den vorherigen Eigentümern und der landeseigenen Berliner Großmarkt GmbH „für einen Kauf des Grundstücks“ bestanden habe. Diese Vereinbarung sei „im Kaufvertrag über die Markthalle Neun mit dem damaligen rot-roten Senat übernommen“ worden, so die Betreiber. Die Senatsverwaltung für Finanzen konnte jedoch auf Anfrage des SPD-Abgeordneten Sven Heinemann nicht bestätigen, dass solche Vorverträge für das Mietshaus Wrangelstraße 23 zum Zeitpunkt der Übertragung der Markthalle an die heutigen Betreiber im Jahr 2012 existierten. Dies haben inzwischen auch die BGM und die BIM als deren Geschäftsbesorger bestätigt.

Diese Information verkündete Sevim Aydin auch im Rahmen einer Demonstration am 23. April 2021. Daraufhin warfen ihr die Betreiber der Markthalle in einem Offenen Brief vor Lügen zu verbreiten. Um diese Auseinandersetzung sachlich und lösungsorientiert zu klären, schlug Sevim Aydin vor, dass die Markthallenbetreiber alle Verträge offenlegen sollten. Der wahre Sachverhalt müsse transparent gemacht werden, indem Kaufverträge, Konzepte, Kaufoptionen und Baugenehmigungen auf den Tisch gelegt werden. Diesem Vorschlag kamen die Betreiber nach, sodass die SPD-Bezirksverordneten Sevim Aydin, Dr. Peter Beckers und Frank Vollmert am Abend des 7. Mai 2021 gemeinsam die Kaufverträge in Augenschein nehmen konnten. Nach Analyse der vorgelegten Dokumente ist ihr gemeinsames Ergebnis, dass die notariell beurkundete Frist für die Kaufoption am 31.12.2011 endete und sie anschließend im Grundbuch gelöscht wurde.

Aus unserer Sicht ist weiterhin ungeklärt, warum der Bezirk das Vorkaufsrecht nicht gezogen hat. Das Haus liegt mitten im Kreuzberger Milieuschutzgebiet. Wir beobachten hier seit Jahren einen rasanten Anstieg der Kaufpreise und immer wieder Verdrängung von langjährigen Mieterinnen und Mietern. Deshalb sind wir froh, dass der rot-rot-grüne Senat und insbesondere SPD-Finanzsenator Matthias Kollatz dem Bezirk den notwendigen rechtlichen und finanziellen Rückhalt gegeben hat, damit wir vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen können. Wir unterstützen, dass das Bezirksamt dies auch immer wieder im Sinne der Menschen in unserem Bezirk angewendet hat. Vor diesem Hintergrund verwundert es umso mehr, dass das Vorkaufsrecht und die damit verbundenen Instrumente ausgerechnet bei diesem Verkauf keine Rolle zu spielen schienen.

Zuletzt erklärte Baustadtrat Florian Schmidt öffentlich, die Ausübung des Vorkaufsrechtes sei im Fall der Wrangelstraße 23 unzulässig gewesen. Eine nachvollziehbare Begründung liegt uns bisher nicht vor. Auch im Leitfaden des Landes Berlin zum kommunalen Vorkaufsrecht steht, dass ein Vorkaufsrecht auch auf Teilflächen anwendbar ist. Deshalb gibt Florian Schmidts ungewohnte Passivität beim Verkauf dieses Objekts uns nach wie vor Rätsel auf. Wir werden in der BVV dazu Antworten einfordern.

Gezeichnet

Sebastian Forck, Sevim Aydin und Frank Vollmert
Vorstand der SPD-Fraktion in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg

Marie Scharfenberg und Henry Marx
Kreisvorsitzende SPD Friedrichshain-Kreuzberg

 

Pressemitteilung – Friedrichshain-Kreuzberg, den 10.05.2021