Kein Baurecht für SIGNA

Der Landesvorstand der SPD Berlin möge beschließen,
Die zuständige Senatsverwaltung wird das eingeleitete Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für Karstadt am Hermannplatz nicht weiterverfolgen. Ebenso wenig wird sie ein Verfahren zur Festsetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Karstadt-Areal am Kurfürstendamm einleiten. Das hierfür bereits begonnene Werkstattverfahren wird vorerst nicht weiterverfolgt.

Sollte es zu einem Eigentümerwechsel außerhalb der Signa-Gruppe kommen, muss es eine intensive Evaluierung über die tatsächlichen Realisierungsabsichten des neuen Eigentümer kommen. Nur wenn dieser auch die Realisierung im Rahmen auszuarbeitender städtebaulicher Verträge zusichert, werden die Verfahren wieder aufgenommen.

Begründung:
Die SPD Berlin hat auf ihrem Landesparteitag am 27. Mai 2023 beschlossen (179/I/2023), dass sie den Bau von Hochpunkten am SIGNA-Standort in der City West ablehnt. Auch den geplanten Neubau eines Hochhauses am Hermannplatz lehnt sie ab. Zugleich hat die SPD Berlin beschlossen, dass die Vereinbarung zwischen Senat und SIGNA/GALERIA Karstadt-Kaufhof über den Erhalt von Warenhausstandorten aus dem Jahr 2020 („Letter of Intent“) keine Grundlage für die weitere Bauleitplanung an beiden Standorten mehr ist.

Begründung hierfür war, dass nach zwei Insolvenzverfahren sowie der Ankündi-gung, knapp 50 Warenhäuser zu schließen und rund 5.000 Beschäftigte zu entlassen, kein Vertrauen mehr darin besteht, dass SIGNA/Benko seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt: So wurde Karstadt Sport, um den sich SIGNA „bemühen“ wollte, bereits geschlossen. Für den Standort Wilmersdorfer Straße war eine Nut-zung von mindestens zehn Jahren „angestrebt“, ebenso für den Standort Müllerstraße; beide Filialen schließen Ende Januar 2024. Die in dem LOI genannten 45 Millionen Euro, die SIGNA/GALERIA in einzelne – darunter auch von der Schließungswelle betroffene – Standorte investieren wollte, sind ebenfalls nicht nachweislich geflossen.

Dass SIGNA derzeit kein verlässlicher Partner ist, zeigen nun zusätzlich und deutlich die finanziellen Turbulenzen, in die die Holding geraten ist. SIGNA hat keine ausreichende Liquidität mehr, um laufende Vorhaben zu finanzieren und neue zu stem-men. Alarmierende Beispiele dafür sind Baustopps und drohende Bauruinen in Hamburg und weiteren Städten, die Einsetzung eines Generalbevollmächtigten un-ter gleichzeitigem Rückzug Benkos aus dem Beirat, der Verkauf von einzelnen Im-mobilien, Unternehmen und Beteiligungen (insbesondere aus dem Bereich „Retail“, zu dem auch GALERIA gehört), die Insolvenz der SIGNA Sports United. Ob die Hol-ding in jetziger Form fortbestehen wird, ist völlig offen. Dies gilt vor allem für GALE-RIA. Solange keine Klarheit darüber herrscht, ob und wenn ja, wie es mit den noch verbleibenden Kaufhäusern in Berlin weitergeht, dürfen die bisherigen Planungen nicht fortgeführt werden.

Dies schließt eine städtebauliche Entwicklung der betroffenen Standorte im Rahmen eines „normalen“ Bebauungsplanverfahren selbstverständlich nicht aus. Wenn feststeht, wer in Zukunft Eigentümer/in der Grundstücke sein wird und welche Nutzungen dann dort angestrebt werden, kann jederzeit in neue Verfahren eingetreten werden, wenn hierfür ein städtebauliches Erfordernis besteht. Für die Fortführung von Verfahren zur Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne aber gibt es ohne verlässlichen Vorhabenträger, der die Finanzierung und die fristgerechte Durchführung seines Vorhabens sicherstellen kann, keinen Bedarf.

(Beschluss des Kreisvorstands vom 20. November 2023)