Die Oberbaumbrücke, Wahrzeichen des Bezirkes

Anträge und Anfragen zur BVV-Sitzung am 30.03.2022 – SPD Fraktion

E-Roller auf Gehwegen, Unterstützung für junge Geflüchtete und Klimaschutz: das sind unsere Themen für die März-BVV.

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ANTRÄGE

Antrag DS/0104/VI
Kampf dem E-Roller-Müll auf Fußwegen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, beim Senat darauf hinzuwirken, das Problem mit den wild im öffentlichen Raum abgestellten E-Rollern nunmehr endgültig und rechtsverbindlich zu lösen.

Gleichzeitig wird das Bezirksamt aufgefordert, in Friedrichshain-Kreuzberg wild abgestellte bzw. abgelegte E-Roller direkt zur Anzeige zu bringen. Wild abgestellte Roller sollen kostenpflichtig abgeschleppt und an eine Kfz-Verwahrstelle umgesetzt werden. Das Verleihunternehmen ist mit einem Bußgeld analog zu falschgeparkten PKWs zu belegen.

Begründung

Seit es den E-Roller-Verleih gibt, finden täglich Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung statt. Da es keine feste Abstellstationen für Leih-Roller gibt, werden diese wild im Straßenland, in Grünflächen, Parks und in Gewässern abgestellt bzw. -gelegt! Insbesondere wild im Straßenland und auf Gehwegen abgestellte bzw. -gelegte stellen eine massive Beeinträchtigung für sämtliche Verkehrsteilnehmende dar. Insbesondere Fußgehende und solche, mit Mobilitätseinschränkungen leiden besonders unter diesen Zuständen.

Die Verleihfirmen sind hier in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass es nicht zu derartigen Störungen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung kommt. Sie müssen dazu beitragen, dass die Roller nach erfolgter Vermietung an festinstallierten Abstellstationen – im Idealfall versehen mit einer Ladestation für die Akkus – abgestellt werden können.

Solange die Verleihfirmen hier kein schlüssiges und vernünftiges Konzept des Abstellens der Roller vorgelegt haben, muss staatlicherseits auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen hingewirkt werden. Da dieses Problem schon seit langer Zeit einer Lösung bedarf und die Verleihfirmen hierzu bislang keine Veränderungen vorgenommen haben, ist das in diesem Antrag dargelegte Verfahren – Bußgeld und Auslösen bei der Verwahrstelle – das einzig sinnvolle, um die Verleihfirmen in die Pflicht zu nehmen und sie zu einer Lösung des Problems zu bewegen!

Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.03.2022
Für die Fraktion der SPD
Thomas Giebel

Antrag DS/0103/VI
Jugendbegegnungsstätte Alte Tunnelstraße für unbegleitete Geflüchtete

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich mit dem Träger der Jugendbegegnungsstätte Alte Tunnelstraße, Alte Feuerwache, in Verbindung zu setzen und zu prüfen, ob die Einrichtung mit zwölf Mehrbettzimmern für die Unterbringung von minderjährigen Geflüchteten genutzt werden kann.

Begründung:

Für die ankommenden Geflüchteten aus der Ukraine ist Berlin dringend auf Unterbringungsmöglichkeiten angewiesen. Besonders die unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten bedürfen einer besonderen Betreuung und sichere Unterbringung. Auch die Jugendbegegnungsstätte könnte zu diesem Zweck genutzt werden.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.03.2022
Für die Fraktion der SPD
Frank Vollmert

Antrag DS/0102/VI
E-Lastenfahrrad-Richtlinie – Förderprogramm nutzen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das hier beschriebene Förderprogramm genutzt werden kann und sich dann ggf. darum bemühen.

Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger die:

  • serienmäßig und fabrikneu sind,
  • eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen und
  • Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

Programmlaufzeit: 01. Mär. 2021 bis 29. Apr. 2024

Einreichungsfristen: 01.  Mär. 2021 bis 29. Apr. 2024

Mehr Infos: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/e-lastenfahrrad-richtlinie

Begründung:

Der Einsatz von Lastenfahrrädern kann im Bereich des gewerblichen Verkehrs in Industrie, Gewerbe, Handel, dem Dienstleistungssektor sowie in Kommunen erheblich zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen. Dabei bestehen in städtischen Gebieten besondere Potentiale. Feinstaub- und Stickoxidminderung sowie die Reduzierung der Lärmemissionen, können die Lebensqualität vor Ort zudem maßgeblich verbessern.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.03.2022
Für die Fraktion der SPD
Peggy Hochstätter

Antrag DS/0101/VI
Am Förderaufruf ‚Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte‘ teilnehmen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit einem Klimaschutzprojekt am o.e. Förderaufruf teilzunehmen. Die verbesserten Bedingungen gelten für Förderanträge, die bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Im Überblick:

Das BMU gewährt künftig Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht einer Steigerung um zehn Prozentpunkte. Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100 Prozent – ein Eigenteil muss nicht erbracht werden.

Im Falle einer Kumulierung mit Drittmitteln reduziert sich der aufzubringende Eigenanteil für alle anderen Antragstellenden auf 5 Prozent.

Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Handlungsfeldern

  • Abfallentsorgung;
  • Abwasserbeseitigung;
  • Energie- und Ressourceneffizienz;
  • Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr;
  • Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).

Darüber hinaus kann auch für Modellprojekte aus anderen Bereichen, die die Bedingungen dieses Förderaufrufes erfüllen, eine Projektskizze eingereicht werden.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Neubauten sowie Maßnahmen zur kommerziellen Stromerzeugung und Maßnahmen aus dem Bereich Elektromobilität und des Radverkehrs, die bereits in anderen Förderprogrammen der Bundesregierung zuwendungsfähig sind. Weiterhin können Maßnahmen aus Forschung und Entwicklung nicht im Rahmen der kommunalen Klimaschutz-Modellprojekte gefördert werden. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.

Zuwendungen erfolgen im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie können für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt werden, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen die Interessenten eine aussagefähige Projektskizze ein. Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Projektskizze hinsichtlich der Bewertungskriterien positiv bewertet wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur Antragstellung.

Programmlaufzeit: 01. Sep. 2021 bis 30. Jun. 2024

Einreichungsfristen
01. Mär. 2021 bis 30. Apr. 2021
01. Mär. 2022 bis 30. Apr. 2022
01. Sep. 2022 bis 31. Okt. 2022
01. Mär. 2023 bis 30. Apr. 2023
01. Sep. 2023 bis 31. Okt. 2023
01. Mär. 2024 bis 30. Apr. 2024
01. Sep. 2024 bis 31. Okt. 2024

Mehr Infos: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/investive-kommunale-klimaschutz-modellprojekte

Begründung:

Angesichts der zu erreichenden Klimaziele im Zeichen der sehr begrenzten Haushaltsmittel muss jede Möglichkeit genutzt werden, Fördermittel für den Bezirk einzuwerben.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.03.2022
Für die Fraktion der SPD
Peggy Hochstätter

Antrag DS/0100/VI
Förderprogramm ‚Klimaschutz durch Radverkehr‘ für Xhain sofort nutzen – Einreichungsfrist 30.04.2022 für finanzschwache Kommunen beachten

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich mit einem modellhaften Projekt auf das Förderprogramm zu bewerben. Das Projekt muss das Radfahren in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr sicherer und attraktiver machen.

Gefördert werden Maßnahmenbündel, also Kombinationen aus unterschiedlichen investiven Einzelmaßnahmen, die in der Summe ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen generieren und Bürger*innen zum Fahrradfahren animieren. Ein solches Bündel kann etwa der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination z.B. mit Fahrradabstellanlagen, Lade- und Reparaturstationen sein. Einzelmaßnahmen sind nicht zuwendungsfähig.

Die Projekte können unterschiedliche Gebietstypen/-größen adressieren und dabei in verschiedenen Themenbereichen ansetzen. Die geförderte Infrastruktur muss einem erhöhten Fahrradaufkommen gerecht werden, die hierfür notwendigen Kapazitäten schaffen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit erhöhen und zur Unfallvermeidung beitragen. Den Anforderungen eines zunehmend diversifizierten Radverkehrs durch Pedelecs/E-Bikes und Lastenräder soll dabei Rechnung getragen werden.

Zuwendungen erfolgen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie können für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt werden, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich als Anteilfinanzierung. Die Antragsteller verpflichten sich zur Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Eigenmittel sind in Abhängigkeit ihres finanziellen Leistungsvermögens und als Ausdruck des Eigeninteresses in angemessener Höhe einzubringen. Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für nachweislich finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent.

Für Anträge, die auf der Grundlage und nach Maßgabe des Förderaufrufs vom 01. September 2021 zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 gestellt werden, gilt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit eine erhöhte Förderquote von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen können in diesem Zeitraum eine Förderung von bis zu 100 Prozent beantragen. Dies setzt jeweils eine Skizzeneinreichung bis 30. April 2022 voraus.

Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt.

Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben 200.000 Euro. In jedem Teilvorhaben eines Verbundprojektes sollen Gesamtausgaben entstehen, die eine Zuwendung von mindestens 50.000 Euro ergeben. Die Zuwendung für ein Vorhaben, unabhängig von seiner Struktur als Einzel- oder Verbundvorhaben, soll 20 Millionen Euro nicht überschreiten.

Programmlaufzeit: 01. Sep. 2021 bis 31. Okt. 2024

Einreichungsfristen:
01. Mär. 2021 bis 30. Apr. 2021
01. Sep. 2021 bis 31. Okt. 2021
01. Mär. 2022 bis 30. Apr. 2022
01. Sep. 2022 bis 31. Okt. 2022
01. Mär. 2023 bis 30. Apr. 2023
01. Sep. 2023 bis 31. Okt. 2023
01. Mär. 2024 bis 30. Apr. 2024
01. Sep. 2024 bis 31. Okt. 2024

Infos: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/klimaschutz-durch-radverkehr

Begründung:

Angesichts der umzusetzenden Mobilitätswende im Zeichen der sehr begrenzten Haushaltsmittel muss jede Möglichkeit genutzt werden, Fördermittel für den Bezirk einzuwerben.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.03.2022
Für die Fraktion der SPD
Peggy Hochstätter

Gemeinsamer Antrag von SPD und Grünen DS/0099/VI
Baumpflanzungen in der Pintschstraße

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Bäume, die nun nicht mehr auf dem durch die WBM bebauten Grundstück gepflanzt werden können, im öffentlichen Straßenland in der Pintschstraße anzupflanzen. Im besten Fall, der hier bevorzugt wird, erfolgt die Anpflanzung der fünf verbleibenden Bäume auf Parkplätzen, die in Baumscheiben umgewandelt und somit entsiegelt werden.

Begründung:

Durch das Bauvorhaben der WBM in der Pintschstraße kam es leider zur Fällung von 13 Bäumen auf dem Grundstück. Acht Bäume werden im Hinterhof wieder durch die WBM nachgepflanzt. Für die weiteren fünf Bäume gibt es dort keinen Platz mehr. Da in der Pintschstraße, d.h. im öffentlichen Raum, gar keine Bäume stehen, sollen die fünf verbleibenden Bäume für alle Bewohner*innen der Straße gepflanzt werden und somit ihre positive Wirkung auch für alle entfalten.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.03.2022
Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD

Gemeinsamer Antrag SPD/Grüne/Die Linke DS/0098/VI
Eine Zukunft für die ‚Zukunft am Ostkreuz‘ – Bezirksamt soll unterstützend tätig werden

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Lösung zu finden, die es dem Kulturstandort ‚Zukunft am Ostkreuz‘ ermöglicht, als Mieter schnell und temporär auf eine Ausweichfläche, Alt-Stralau 68, zu kommen. Dazu soll der Bezirk entweder selbstverantwortlich oder mit einem/einer Partner*in des Landes anmieten.

Begründung:

Der Mietvertrag der ‚Zukunft am Ostkreuz‘ läuft zum Ende dieses Monats, März 2022, aus. Dieser barrierefreie, günstige und im Kiez gewachsene Kulturstandort mit seinem reichhaltigen Angebot hat die Möglichkeit, in unmittelbarer Nähe auf ein Gelände zu ziehen, dass zum Bundeseisenbahnvermögen zählt und für eine Laufzeit von zunächst fünf Jahren gemietet werden kann.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.03.2022
Für die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen / SPD / Die Linke
Werner Heck / Peggy Hochstätter / Kerima Bouali

Gemeinsamer Antrag von Grünen und SPD DS/0082-01/VI
Begleitantrag zum EwA Schulwegsicherheit und Verkehrsberuhigung in der Kreuzberger Luisenstadt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert im Laufe des Jahres 2022 mit ersten, schnell umsetzbaren Maßnahmen den Durchgangsverkehr in der Kreuzberger Luisenstadt zu reduzieren, um eine dringend notwendige Verbesserung der Schulweg- und Verkehrssicherheit zu erreichen. Diesbezüglich sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Verhinderung des Durchgangsverkehrs auf der Manteuffelstr., indem auf dem Abschnitt zwischen Naunynstr. und Waldemarstr. der motorisierte Verkehr durch modale Filter unterbunden wird (siehe auch DS/0886/IV vom 29.01.2014 [1]). Die Strecke des Buses 140 bleibt dadurch unberührt, während die derzeit starke Verkehrslast effektiv reduziert wird. Die Manteuffelstr. wird von zahlreichen Schulwegen zur Heinrich-Zille und Nürtingen Grundschule gekreuzt und ist damit die gefährlichste Achse im Kiez [2].
  • Einrichtung einer Schulstr. vor dem Haupteingang der Nürtingen Grundschule am Mariannenplatz zwischen Wrangelstr. und Bethaniendamm durch Installation von modalen Filtern. Durchsetzung der Fahrradstraße auf der Mariannenstr. durch einen zusätzlichen modalen Filter zwischen Feuerwehrbrunnen und Naunynstr. Der Bereich vor der Nürtingen Grundschule ist ein wichtiger Querungspunkt für deren Schüler:innen. Begründung: Die Fahrradstr. wird weiterhin vielfach als Abkürzung des motorisierten Verkehrs genutzt, ein Ausweichen des Verkehrs von der Manteuffelstr. soll verhindert werden.
  • Unterbindung des Durchgangsverkehrs auf der Waldemarstr. sowie entlang des luisenstädtischen Kanals durch Diagonalsperren an den Kreuzungen der Waldemarstr. mit dem Legien- und Leuschnerdamm (Verkehr vom Oranienplatz wird über die Brücke und zurück zum Oranienplatz geleitet).
  • Prüfung einer weiteren Diagonalsperre an der Kreuzung Wrangelstr./Zeughofstr. und an der Kreuzung Sebastianstr./Dresdener Str., sowie eines modalen Filters an der Einmündung des Segitzdamms in die Skalitzer Str.
  • Schaffung zusätzlicher Fußgängerüberwege im Kiez, wie bereits im Verkehrskonzept südliche Luisenstadt von 2018 [3] gefordert. Wichtige Querungen identifiziert die von FixMyBerlin durchgeführte Analyse von Schulwegen [2]. Diese sollen durch eine Aufpolsterung zusätzlich geschützt werden und somit eine niveaugleiche, barrierefreie Querung für den Fußverkehr ermöglichen. Schaffung zusätzlicher Ampelquerungen (keine Bettelampeln) über die Köpenicker Straße.
  • Alle Maßnahmen sollen breit angekündigt und kommuniziert werden. Die Einrichtung der Stelle einer/s Kiezblock-Beauftragten für Information und Mediation ist wünschenswert. Die durchgeführten Maßnahmen sind anschließend zu evaluieren und gegebenfalls anzupassen.
  • Darauf aufbauend soll das Bezirksamt im Laufe des Jahres 2022 ein Gesamtkonzept für den Kiezblock Kreuzberger Luisenstadt erarbeiten, dass den Leitlinien aus dem Einwohner:innenantrag DS/0082/VI entspricht. Hierbei sind die Initiative Kiezblock Kreuzberger Luisenstadt und weitere Akteure aus der Zivilgesellschaft einzubinden. Die Umsetzung weitergehender Maßnahmen ist für die Jahre 2023–2024 einzuplanen. Der BVV ist regelmäßig über den Fortschritt der Umsetzung zu berichten.

Begründung:

Die Dringlichkeit verkehrsberuhigender Maßnahmen wurde durch das Verkehrskonzept südliche Luisenstadt von 2018 und die folgende Beteiligung zur Umgestaltung der Oranienstr. von 2020 ausreichend dokumentiert. Vor allem die Situation in der Manteuffelstraße von der Skalitzer bis zur Zille-Grundschule ist hochgefählich und muss zeitnah umgestaltet werden. Somit ist eine zeitnahe Umsetzung erster, effektiver Maßnahmen durch das Bezirksamt gefragt.

Quellen:

[1] https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=5696&options=4
[2] https://fixmyberlin.de/schulwegsicherheit/friedrichshain-kreuzberg

[3] https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/gruppe-infrastruktur-und-staedtebaufoerderung/sds-luisenstadt/artikel.929819.php

Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.03.2022
Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen / SPD

Gemeinsame Resolution Grüne/Linke/SPD/CDU/FPD (DS/0146/VI)
Friedrichshain-Kreuzberg solidarisch – Dank an Beschäftigte und Ehrenamtliche

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg spricht den Beschäftigten des Bezirksamtes und den vielen ehrenamtlichen Helfer*innen aus der Zivilbevölkerung ihre Anerkennung und größten Dank für ihren Einsatz bei der Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine und ihrer schnellstmöglichen Aufnahme in die sozialen Sicherungssysteme aus.

Gerade der Einsatz der Beschäftigten geht insbesondere bezüglich der geleisteten Arbeitszeiten sehr deutlich über das hinaus, was arbeits- und tarifrechtlich vorgesehen ist. Das ist trotz entsprechender Ausgleiche keinesfalls selbstverständlich, noch dazu in einer Situation, in der wegen der weiter bestehenden pandemischen Situation der Präsenzbetrieb in den Ämtern weiterhin mit einem hohen Risiko für die Beschäftigten verbunden ist. Es kann daher kaum hoch genug bewertet werden, welcher Einsatz und welche Solidarität hier von den Beschäftigten ausgeht. Unser Dank richtet sich an die Mitarbeiter*innen des Sozialamtes und auch an die Beschäftigten aller anderer Ämter, die das Sozialamt bei dieser großen Aufgabe unterstützen, aber auch an zivilgesellschaftliche Initiativen und Einzelpersonen. Sie beweisen durch ihren Einsatz, dass Friedrichshain-Kreuzberg sein Verständnis der Weltoffenheit, Wertschätzung und Solidarität für Menschen in Not ernst nimmt und täglich auslebt.

Die Bezirksverordnetenversammlung verbindet diesen Dank mit dem dringenden Appell an den Senat von Berlin und den Bund, die Bezirksämter kurzfristig zu entlasten und dafür Sorge zu tragen, dass die Geflüchteten aus der Ukraine möglichst unbürokratische und kurzfristige Weiterbewilligungen der ihnen zustehenden Leistungen erhalten, ohne monatlich erneut bei den zuständigen Ämtern vorsprechen zu müssen.
Der Senat darf keinesfalls weiter die personellen Ressourcen der Bezirksämter absenken, die dort dringend und direkt gebraucht werden.

Das Bezirksamt wird gebeten, in seiner Funktion als Arbeitgeber den hier eingesetzten Beschäftigten zusätzliche Urlaubstage zu gewähren, um ihr außerordentliches Engagement zu honorieren.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 29.03.2022
Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen / Die Linke / SPD / CDU / FDP

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ANFRAGEN

Mündliche Anfrage
Neubau einer Grundschule im Andreas-Quartier

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Sind die Gespräche mit der Senatsverwaltung für Finanzen, der HOWOGE und dem Grundstückseigentümer für die Errichtung eines Schulneubaus im Andreasquartier gescheitert?
  2. Wo könnte ein alternativer Schulbau in der Nähe stattfinden?
  3. Wo sollen zukünftig die schulpflichtigen Kinder unterrichtet werden, wenn ein Neubau nicht realisiert werden sollte?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 29.03.2022
Für die Fraktion der SPD
Frank Vollmert

Die Antwort des Bezirksamtes wird hier veröffentlicht: DS/0141/VI

Mündliche Anfrage
Hilfe für Geflüchtete

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche psychosomatischen Hilfsangeboten für Geflüchtete gibt es im Bezirk?
  2. Welche Hilfsangebote werden den ehrenamtlichen Helfer*innen zur Verfügung gestellt?
  3. Welche Unterstützung bekommen Mieter*innen, die ein Zimmer zur Verfügung gestellt haben, nach 6 Wochen bzw. wer nimmt die Geflüchteten dann auf?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 29.03.2022
Für die Fraktion der SPD
Tessa Mollenhauer-Koch

Die Antwort des Bezirksamtes wird hier veröffentlicht: DS/0142/VI

Mündliche Anfrage
Hilfe für ukrainische Kinder

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie viele Schulplätze stehen ukrainischen Kindern (Stand 28.3.22) im Bezirk zur Verfügung?
  2. Welche Unterstützungen bekommen die Schulen?
  3. Welche außerschulischen Orte stehen diesen Kindern zur Verfügung?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 29.03.2022
Für die Fraktion der SPD
Tessa Mollenhauer-Koch

Die Antwort des Bezirksamtes wird hier veröffentlicht: DS/0143/VI

Mündliche Anfrage
Barrierearme/barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen im Bezirk

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie viele barrierearme, barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen gibt es im Bezirk?
  2. Wie viele barrierearme, barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen wurden im Zuge der Wohnungsbauförderung finanziert?
  3. Gibt es eine Übersicht über diese Wohnungen in kommunale Bestände als auch von privaten Vermieter*innen?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 29.03.2022
Für die Fraktion der SPD
Tessa Mollenhauer-Koch

Die Antwort des Bezirksamtes wird hier veröffentlicht: DS/0144/VI