Wir laden ein zur Diskussion mit unseren Abteilungsmitgliedern
am Dienstag, den 4. Juni 2019 um 20 Uhr
im SPD Wahlkreisbüro Grünberger Straße 4 in Friedrichshain
Die Verfassung von Berlin legt fest: „Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum.“ und „Jeder Missbrauch wirtschaftlicher Macht ist widerrechtlich.“ (Artikel 28 und 24). Die Aufhebung der West-Berliner Mietpreisbindung in den 1980er Jahren bzw. die Freigabe der Mieten in Ost-Berlin nach 1989, die faktische Abschaffung des klassischen Sozialen Wohnungsbaus und die massive Privatisierung von öffentlichen Wohnungsbeständen seit Mitte der 1990er Jahre haben in Berlin dazu geführt, dass das Grundrecht „auf angemessenen Wohnraum“ nicht mehr vollumfänglich gewährleistet und der „Missbrauch wirtschaftlicher Macht“ zur Normalität auf dem Wohnungsmarkt geworden ist.
Aufgabe sozialdemokratischer Politik ist es, dem Marktversagen im Wohnungssektor, das immer mehr Menschen in Angst und Verzweifelung versetzt bzw. mit Armut bedroht, etwas entgegenzusetzen. In der Diskussion stehen einerseits ein „Mietendeckel“ sowie andererseits die (Re)kommunalisierung privatisierter Wohnungsbestände durch Enteignung nach Artikel 14 GG (2): „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) (…) Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.“ Ein Volksbegehren fordert deswegen derzeit die Vergesellschaftung der Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen nach Artikel 15 GG.
Was sind unsere Forderungen an eine Berliner Wohnungs- und Mietenpolitik?
Wir laden ein zur Diskussion mit unseren Abteilungsmitgliedern:
Dr. Max Putzer (Sprecher des Arbeitskreises Stadtentwicklung und Wohnen der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Jurist*innen)
Gerlinde Schermer (ehem. MdA und Kämpferin gegen die Wohnungsprivatisierungen)
Wir freuen uns auf eine rege Diskussion!