Das Frauenwahlrecht wurde am 12.11.1918 ...

Wir fordern die Parität in den Parlamenten!

Das Frauenwahlrecht wurde am 12.11.1918 verkündet. Bei der Wahl am 19.01.1919 konnten Frauen zum ersten Mal ein deutsches Parlament wählen und zum ersten Mal selbst gewählt werden. Damals betrug der Frauenanteil in der Nationalversammlung nicht einmal 9 %. Bei der Bundestagswahl 2017 ist der Frauenanteil von 36,5 % auf unter 31% gesunken, weil insbesondere für AfD, CDU/CSU und FDP kaum Frauen in den Bundestag gewählt wurden. Damit sinkt der Frauenanteil auf das Niveau von 1998.

In anderen Ländern wurden gesetzliche Maßnahmen ergriffen, damit Frauen und Männer gleichberechtigt in den Parlamenten vertreten sind – mit Erfolg!

Das zeigt: Wenn der politische Wille vorhanden ist und Parität im Wahlrecht verankert ist, kommt die Geschlechtergerechtigkeit in den Parlamenten voran. Die Parlamente auf allen Ebenen müssen die gesamte Gesellschaft repräsentieren – auch die Frauen. Bei der Wahlrechtsreform wurde die Chance verpasst, die paritätische Besetzung des Bundestages festzuschreiben.

Daher gilt es, weiterhin für Parität zu streiten. Heute debattiert der Bundestag erneut dazu. Wir fordern: Mehr Frauen in die Parlemente !!