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Beschlüsse der Kreisdelegiertenversammlung am 16. Februar 2019

Hier könnt ihr das gesamte Beschlussbuch als PDF-Datei herunterladen.

Ein Haus der Sozialen Träger für unseren Bezirk

Die Mitglieder der SPD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg mögen sich dafür einsetzen, in unserem Bezirk ein geeignetes Gebäude in jedem Ortsteil für Initiativen und Vereine, die allgemeinen sozialen, kulturellen oder politischen Zwecken dienen, zur Verfügung zu stellen oder sich gegebenenfalls für einen Neubau einzusetzen, wenn im Bezirk kein geeignetes Gebäude zur Verfügung steht. Dazu ist u.a. die künftige Mitnutzung des Dragoner-Areals durch soziale Träger zu prüfen.

Begründung:

Unser Bezirk ist international als einer der buntesten und vielfältigsten Stadtquartiere bekannt. Im Zuge der stetigen Verteuerung von Gewerbemieten sind aber Initiativen und Vereine, die sich allgemeinem öffentlichen Interesse verpflichtet sehen und keinen Gewinnzweck verfolgen, unter starkem Verdrängungsdruck geraten. Dabei leisten gerade Initiativen und Vereine, die sich politischen, kulturellen und sozialen Themen ohne Gewinnabsicht widmen, einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe von unterschiedlichen Milieus in unserem Bezirk. Sie ermöglichen es den Bewohnerinnen und Bewohnern unseres Bezirks ihre Themen öffentlich zu artikulieren. Dazu braucht es Raum zur Entfaltung. Dieser ist zuletzt immer kleiner geworden. Die Folge ist eine ständig zunehmende Kommerzialisierung des öffentlichen Raums, der den Austausch unterschiedlicher Meinungen eher behindert, als befördert.

Um einer weiteren Segregation der Berliner Stadtteile entgegenzuwirken, ist es unbedingt erforderlich auch zivilgesellschaftlichen Akteuren die Möglichkeit zu geben ihrem politischen Beitrag zur Stadtentwicklung Raum zu geben, indem sie über Möglichkeiten der Anmietung von Räumen/ Veranstaltungsorten verfügen, die nicht einem steigenden Marktdruck auf dem Berliner Wohnungsmarkt unterliegen. Ein Haus der Sozialen Träger kann diesen Beitrag für Kreuzberg-Friedrichshain leisten und dabei gleichzeitig Vorbild für andere urbane Regionen werden.

2. Parität jetzt!

Die Kreisdelegiertenversammlung wolle beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:

Für die gleichberechtigte Partizipation von Frauen am politischen und gesellschaftlichen Leben – Parität jetzt!

Wir fordern: Parität jetzt! Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung und die SPD Berlin auf, sich weiterhin für die Einführung eines Paritäts-Gesetzes für das Land Berlin einzusetzen. Das Paritätsgesetz soll für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und für die Wahlen zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen erlassen werden. Der Gesetzgebungsprozess soll im Sommer 2020 abgeschlossen sein, damit das Gesetz bei den nächsten Wahlen – turnusgemäß 2021 – gelten kann.

Begründung:

Seit den Wahlen im Jahr 2016 ist der Frauenanteil im Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen zurückgegangen. In Abgeordnetenhaus sind nur 53 von 160 Abgeordneten Frauen, mit 33,1 Prozent nicht einmal jede Dritte. Die FDP hat einen Frauenanteil von 17 Prozent im Abgeordnetenhaus, die AfD nur von 13 Prozent. In Friedrichshain-Kreuzberg ist DIE PARTEI lediglich mit Männern vertreten, der Frauenanteil beträgt null Prozent. Angesichts dieser Zahlen ist für klar: Frauen werden in der Politik, in der parlamentarischen Teilhabe strukturell benachteiligt.

Im Juni 2017 hatte der Landesparteitag der SPD-Berlin bereits einen Antrag „Deutschland braucht ein Paritätsgesetz“ (146/I/2018) verabschiedet, mit dem die Einführung der Parität auf Bundesebene gefordert wurde.

Am 8. März 2017 verabschiedete das Abgeordnetenhaus von Berlin einen Antrag „Internationaler Frauentag: Macht, Arbeit, Einkommen – für die gleichberechtigte Partizipation von Frauen am politischen und gesellschaftlichen Leben“ (18/0868), der die klare Willensbildung zum Ausdruck bringt, ein Paritäts-Gesetz auf den Weg zu bringen. Der Antrag forderte, die paritätische Beteiligung von Frauen an politischer Willensbildung in Parlamenten, Ämtern und Gremien zu erhöhen. Als Lösung wurde ein Paritäts-Gesetz für das Land Berlin in Aussicht gestellt.

Das in Auftrag gegebene Gutachten vom wissenschaftlichen Dienst des Abgeordnetenhauses gelangte jedoch zu der Auffassung, dass die strukturelle Benachteiligung von Frauen nicht ausreiche, um eine Gesetzesänderung zu veranlassen. Danach gelangte das weitere Verfahren ins Stocken.

Wir sind der Auffassung, dass es sich beim Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes lediglich um eine juristische Meinung handelt, die durch ein weiteres Gutachten, dass die strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Politik nachweist, ad acta gelegt werden kann. Denn wir sind der Auffassung, dass der Artikel 3 Abs. 2 GG nicht nur eine verfassungsrechtliche Grundlage für ein Paritätsgesetz darstellt, sondern auch einen verfassungsrechtlichen Auftrag darstellt, eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in unseren Parlamenten sicher zu stellen. Wenn wir den Auftrag aus Artikel 3 Abs. 2 GG ernst nehmen, darf unser Wahlrecht nicht so bleiben wie es ist. Eine faire, demokratische Teilhabe und Chancengleichheit für Frauen ist verfassungsrechtlich vorgeschrieben und kein Luxus.

Bislang hat lediglich das Land Baden-Württemberg eine weiche Soll-Vorschrift zur Parität. Das Land Brandenburg bringt gerade einen Gesetzentwurf mit einer harten Muss-Vorschrift auf den Weg.

3. VBB-Tarifsystem ändern

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:

VBB-Tarifsystem ändern

Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Folgendes umgesetzt wird:

Der gelöste Einzelfahrschein gilt zwei Stunden im Bereich der gelösten Zone des VBB, egal in welcher Richtung.

Begründung:

Die Benutzung des ÖPNV soll für jeden einfach und klar sein. Mit dem jetzigen

Tarifsystem hat diese Forderung nichts zu tun.

4. Entgeltfreier ÖPNV

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:

Entgeltfreier ÖPNV

Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats von Berlin werden aufgefordert, Initiativen zu starten, damit der ÖPNV schrittweise entgeltfrei wird.

Begründung:

Das ist die beste Motivation zur Nutzung des ÖPNV. Diese ist notwendig, um all die Umweltzerstörenden Einflüsse des MIV zurückzudrängen.

5.  Umweltverbund ÖPNV-Fahrrad

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:

Den Umweltverbund ÖPNV-Fahrrad zum Leben erwecken

Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Folgendes umgesetzt wird:

Faktisch gibt es zurzeit in der S-Bahn keine Unterscheidung durch Nutzer*innen zwischen Waggons mit Gepäckabteilung und den normalen Waggons. Deshalb sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

1.  Öffentlichkeitskampagne zur Nutzung der mit dem „Fahrrad“ gekennzeichneten Waggons, verbunden mit der Werbung für den Umweltverbund.

2.  Anbringung von Regeln im Waggon, die die Bevorrechtigung der Personengruppen (Fahrräder, Kinderwagen, Rollstuhlfahrer*innen), welche mit den Zeichen benannt werden, klar stellt.

3. Durch geeignete Markierungen anzeigen, wo sich die Sonderbereiche befinden.

Begründung:

Wenn wir den Umweltverbund Fahrrad – ÖPNV  propagieren, müssen wir ihn auch gewährleisten. Die Praxis sieht anders aus. In den dafür vorgesehenen Waggons sitzen im Gepäckbereich Menschen die dort nichts zu suchen haben und nehmen so Stellplätze für Fahrräder, Kinderwagen, Rollstuhlfahrer weg. Darauf angesprochen, reagieren sie meist aggressiv. Eine derartige Kampagne kann das Nutzerverhalten ändern.

6. Spielgeräteinitiative an Grundschulen

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:

Spielgeräteinitiative an Grundschulen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für eine Mittelaufstockung mit dem Ziel der Reparatur und Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf Schulfreiflächen einzusetzen. Zu erreichen ist eine zusätzliche zweckgebundene Mittelzuweisung in Höhe von 10 Millionen Euro jährlich, also von durchschnittlich 800.000 Euro für jeden Bezirk.

Begründung:

Umfangreiche Maßnahmen auf den Freiflächen von Schulen können in der Regel dann realisiert werden, wenn große Investitionsmaßnahmen anstehen. Die Mittel für eine Sanierung und Gestaltung der Freiflächen auf den Schulgrundstücken sind dann in der Regel eingeplant. Jedoch führt in allen Bezirken der lange anhaltende Sanierungsstau vermehrt zur Sperrung und zu Abbau von irreparablen Spielgeräten. Die richtigerweise deutlich aufgestockten Mittel der Bauunterhaltung dienen in der Instandhaltung/ Reparatur der Bausubstanz und der Gebäudetechnik. Die Mittelbereitstellung hat daher auch konkret den jeweiligen Gebäudewert bzw. die kalkulierte Abnutzung der Gebäude als Bezugsgröße. Im Einzelfall können Mittel der Bauunterhaltung zum Ersatz von Spielgeräten auf Außenflächen herangezogen werden. Aufgrund der Größenordnung des Bedarfs ist eine Finanzierung aus den Mitteln der baulichen Unterhaltung jedoch ausgeschlossen.  Aus dem KSSP stehen mehr Mittel für die Sanierung von öffentlichen Spielplätzen zur Verfügung. An den Schulen geht dieser Geldsegen allerdings vorbei. Dabei führen immer stärker belegte Schulen gerade bei kleineren Kindern zu einem größeren Bedürfnis an Bewegung, welches auf anspruchsvoll gestalteten Schulfreiflächen mit hochwertigen Spielgeräten unbedingt ermöglicht werden muss. Zudem kann man durch ein solches Programm schneller sichtbare Erfolge erzielen. Wir können mit diesen Maßnahmen nicht abwarten bis die letzte Schule in zehn Jahren im Rahmen der Schulbauoffensive saniert ist. Da Großspielgeräte (z. B. größere Klettergerüste mit mehreren Funktionen) in der Beschaffung plus Installation durchaus 30.000 bis 40.000 Euro kosten, bieten auch Spendenaktionen oder der Verfügungsfonds der Schulen in der Regel keine Möglichkeit, die Finanzierung zu sichern.

7. Reinigung an Schulen verbessern

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:

Reinigung an Schulen verbessern

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für eine Verbesserung der Schulreinigung einzusetzen. Insbesondere soll durch eine tägliche Zwischenreinigung der Sanitärbereiche an Ganztagsschulen die hygienische Situation verbessert werden. Ohne zweckgebundene Mehrzuweisung ist den meisten Bezirken eine Ausweitung der beauftragten Reinigungsleistungen nicht möglich.

Begründung:

Unter den Bedingungen der Budgetierung auf der Grundlage der Kosten-Leistungs-Rechnung ist es nicht möglich, die Schulreinigung deutlich zu verstärken. Die Unzufriedenheit wird bei Kindern, Eltern und pädagogischem Personal immer größer, zumal die Schulen immer mehr Kinder aufnehmen und insbesondere die Sanitärbereiche einer höheren Nutzungsfrequenz ausgesetzt sind.

8. Berliner Hotelentwicklungsplan

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:

Ein Berliner Hotelentwicklungsplan muss her

Wir fordern die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats dazu auf, auf die zuständigen Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung sowie für Wirtschat einzuwirken, endlich ihre Verantwortung wahrzunehmen und noch in dieser Legislaturperiode einen Hotelentwicklungsplan für Berlin zu entwickeln und vorzulegen. Dieser soll die Lage von neuen Hotels in der Stadt koordinieren und der Zentralisierung von vielen Unterkünften in den derzeit beliebten Bezirken steuernd entgegenwirken

Begründung:

Seit mehreren Jahren beobachten wir, wie unsere Kieze die alteingesessene und überaus beliebte Berliner Mischung zu verlieren drohen. Um diese Entwicklung zu stoppen, oder zumindest zu steuern, müssen neben dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz und der Mietpreis-bremse weitere Steuerungsinstrumente geschaffen werden. Eines dieser Instrumente könnte ein Berliner Hotelentwicklungsplan sein.

In den Berliner Mitte-Bezirke entstehen fortlaufend neue Hotels und Hostels. Mitten in Kreuzberg begannen vor kurzem die Bauarbeiten für eine Symbiose aus diesen beiden Unterkunftsvarianten. Solche Projekte sind in einer Stadt, in der es im S-Bahnring fortwährend an günstigem Wohn- und Gewerberaum fehlt, nur schwer zu akzeptieren. Darüber hinaus werden dieses und ähnliche Bauvorhaben unser Stadtgefüge nachhaltig beeinflussen und verändern. Bereits jetzt beklagen Anwohnerinnen und Anwohner, dass ihr Kiez zusehends zu einer Party-Meile wird – spätnachts grölende und wildpinkelnde Gäste inklusive.

Wenn wir an dem Ideal einer solidarischen Stadt für alle festhalten, müssen die Berlinerinnen und Berliner für uns an erster Stelle kommen. Die Idee für einen solchen Entwicklungsplan ist nicht neu, doch haben andere Parteien bislang nicht zielführend auf einen solchen hingewirkt. Deshalb ist ein Hotelentwicklungsplan – genauso wie ein Einzelhandelsentwicklungsplan – wichtig für unsere Stadt.

9. Notfallversorgung zukunftsfähig gestalten

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:

Medizinische Notfallversorgung unserer Stadt endlich zukunftsfähig gestalten

Wir fordern

  • Ein neues Finanzierungskonzept für Notaufnahmen
  • Ausbau von Notdienstpraxen mit verlässlichen Öffnungszeiten
  • eine Imagekampagne für den Bereitschaftsdienst der KV (116 117) mit dem Ziel, die Patient*innenkompetenzen zu stärken und die Rettungsdienste zu entlasten
  • eine bessere Ausstattung der Notaufnahmen und Zentralisierung der Notfallversorgung

Begründung:

Überfüllte Notaufnahmen, lange Wartezeiten, zu wenig Personal. So sieht aktuell die Notfallversorgung in Berlin aus. 38 Rettungsstellen in den Berliner Kliniken versorgen die akuten Notfälle der Berliner*innen. Im Berliner Krankenhausplan von 2016 heißt es, dass die Inanspruchnahme der Notfallversorgung kontinuierlich zunehme. So stiegen die Alarmierungszahlen von Rettungsmitteln der Berliner Feuerwehr von 2008 bis 2013 um 16 Prozent. Auch die Notaufnahmen verzeichnen steigende Patient*innenkontakte (Zunahme von 2008 bis 2012 um 19 Prozent).

Allerdings werden nicht nur die Notaufnahmen stärker besucht, auch Praxisärzt*innen haben mehr denn je zu tun: Im Jahr 2016 habe man 31 Millionen Behandlungsfälle abgerechnet, 2006 waren es noch 23 Millionen – eine Steigerung um 35 Prozent. Die Hauptstadt wächst immer weiter, die Versorgung kommt nicht hinterher. Die Notfallversorgung ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert, die jeweils eigenständig organisiert sind: der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), der Rettungsdienst und die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Die bestehenden Strukturen orientieren sich nur unzureichend an den Bedürfnissen der Patient*innen. Die vermehrte Nutzung von medizinischer Versorgung in Kombination mit den demografischen Entwicklungen verlangen jedoch nach Reformen in Struktur und Organisation der Notfallversorgung, an vielen Stellen sind die Prozesse nicht optimal, wodurch alles noch länger dauert.

Falsche Patient*innen am falschen Ort?

Viele Patient*innen, die in Notaufnahmen behandelt werden, müssen dort gar nicht behandelt wer-den. Oft reicht eine hausärztliche Konsultation bei Alltagsbeschwerden, sie binden aber oft Ressourcen am Krankenhaus, die für eingelieferte Akut-Kranke und Schwerverletzte benötigt werden.

Die Lösung kann aber nicht sein, dass eine sogenannte „Rettungsstellen-Gebühr“ erhoben wird. Sanktionen jeder Art sind nicht angebracht, wenn es um den Zugang zu medizinischer Notfallversorgung geht. Wir brauchen kreative, neue Ansätze. Oberstes Ziel muss es sein, die Patient*innenkompetenzen zu stärken und ihnen aufzuzeigen, welche Alternativen wir bereits zu dem Besuch der Notaufnahme haben. Der ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung beispielsweise soll die Notaufnahmen in der Stadt entlasten – wird allerdings wenig genutzt und ist nicht ausreichend bekannt. Er hilft Menschen bei Erkrankungen, mit denen diese normalerweise eine*n Ärzt*in in einer Praxis aufsuchen würden, deren Behandlung aber aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Werktag warten kann. Eine Studie der Charité aus dem Jahr 2016 zeigte auf, dass Patient*innen „mehrheitlich (59 %) Notfallstrukturen der KV nutzen würden, wenn sie vorhanden und bekannt wären. Allerdings kannten 55 % der Befragten den KV-Notdienst nicht.“

Ein weiterer Ansatz sind die sogenannten Portalpraxen. Außerhalb der Sprechstundenzeiten an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen versorgen Vertragsärzt*innen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Patient*innen, bei denen keine akute Behandlungsdringlichkeit besteht – angebunden an die Räumlichkeiten der Notaufnahmen. Eine Überweisung zur weiteren Diagnostik in das Krankenhaus, wenn nötig, ist wie in ambulanten Praxen möglich. Akute Notfälle werden selbstverständlich weiterhin durch das Klinikpersonal versorgt. Die erste Portalpraxis wurde 2016 am Unfallkran-kenhaus Berlin (UKB) in Marzahn in Betrieb genommen. Aktuell existieren 11 Portalpraxen, darunter auch spezialisierte Portalpraxen für Kinder und Jugendmedizin. Weitere Praxen sind aufgrund des Erfolges geplant.

Chronisch überlastete Notaufnahmen

Wie in so ziemlich jedem Bereich in der Gesundheitsversorgung herrscht natürlich auch in Notauf-nahmen ein Personalmangel, der Patient*innen, Ärzt*innen und Pflegende gefährdet und an die Grenzen ihrer Belastungsgrenzen bringt. Um dieses Problem zu lösen, muss die Erhöhung der Versorgungsqualität sowie der Effizienz im Vordergrund stehen. Wie aus einem Positionspapier des GKV (Gesetzliche Krankenkassen Vereinigung) Spitzenverbands zu entnehmen, sollen durch die Konzentration der Notfallversorgung von schwerwiegenden Erkrankungen und Verletzungen in hochspezialisierten Krankenhäusern Ressourcen und Expertise gebündelt werden, sodass die Patientinnen und Patienten von erfahrenem Personal behandelt werden und die Überlebenschancen steigen. Die spezialisierten Krankenhäuser zeichnen sich dadurch aus, dass sie bestimmte Notfälle regelmäßig versorgen, erfahrenes Fachpersonal vorhalten und zeitnah eine geeignete Diagnostik und Therapie einleiten können. Die Einbindung der Rettungsdienste spielt dabei eine wichtige Rolle, eine engere Verzahnung ist dringend notwendig.

Gleichzeitig müssen die Notaufnahmen in Berlin an die Bedürfnisse der Berliner*innen angepasst werden. So ist eine bessere Ausstattung mit qualifiziertem Fachpersonal und eine räumliche und technische Modernisierung dringend notwendig. Patient*innen benötigen einfach zu findende Not-aufnahmen, die barrierefrei bei jeder Wetterlage zugänglich sind. Das Personal der Notaufnahmen benötigt die Ausstattung mit modernsten Geräten und ausreichend Material, um die Menschen zu versorgen. Räumlichkeiten zur Erholung sind ebenfalls bei der Modernisierung zu bedenken. Zusätzlich dazu muss das Personal regelmäßig fortgebildet werden, um die Versorgung auf wissen-schaftlich hohem Niveau zu gewährleisten.

Neuordnung des Finanzierungskonzepts

Dazu bedarf es auch neuer Ansätze zur Finanzierung der Notaufnahmen. Bisher zahlen die Kran-kenkassen ein Pauschalbetrag für die Diagnose – egal ob die*der Behandelte diese in einer Praxis erhält oder in der Notaufnahme. Im Gegenzug muss die Klinik jedoch ein ungleich höheres dieses Betrages ausgeben, um die Abläufe der Notaufnahme sicherzustellen. Nicht dringliche Behandlungen belasten daher die Kliniken finanziell.

Ein neues Finanzierungsmodell zur Notfallversorgung ist daher parallel zum Ausbau der Portalpraxen dringend notwendig. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass niedergelassene Ärzt*innen weniger Geld für ihre Behandlungen erhalten. Im Gegenteil sollten Anreize geschaffen werden, Bereitschaftszeiten einzurichten und die Praxen für Patient*innen mit geringfügigen Beschwerden auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten zur Verfügung zu stellen. Außerdem sollte es für niedergelassene Ärzt*innen attraktiver werden, sich zur*m Notfall- und Akutmediziner*in weiterbilden zu lassen.

10. Kein Sozialdumping im Taxigewerbe Berlin

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:

Kein Sozialdumping und kein unfairer Wettbewerb im Taxigewerbe Berlin

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für folgende Punkte einzusetzen:

  1. dass das Taxigewerbe in Berlin vor unfairem Wettbewerb und Sozialdumping privatwirtschaftlicher Fahrdienstleister wirkungsvoller geschützt wird.
  2. die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entsprechende Prüfaufträge hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, die für den Sektor Personenbeförderung auch für privatwirtschaftliche Fahrdienstleister gelten, vergibt,
  3. die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Scheinselbständigkeit bzw. Schwarzarbeit im Sektor Personenbeförderung durch privatwirtschaftlicher Fahrdienstleister konsequenter aufspürt und bekämpft sowie
  4. die Senatsverwaltung für Finanzen regelmäßig steuerrechtliche Überprüfungen bei den privatwirtschaftlichen Fahrdienstleistern durchführt.

Begründung:

Derzeit sind in Berlin ca. 8.000 Taxen gemeldet. Taxen sind ein Bestandteil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), deren Fahrerinnen und Fahrer über einen gültigen Personenbeförderungsschein verfügen müssen. Diesen erlangen sie, indem sie vor den beiden Technischen Prüfstellen in Berlin, der Technischen Prüfstelle des DEKRA e. V. Dresden und der Technischen Prüfstelle des TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e. V. die schriftliche und mündliche Ortskundeprüfung ablegen und bestehen. Da der Fahrpreis einer Taxifahrt größtenteils über die Fahrstrecke ermittelt wird, sind die Berliner Taxifahrer grundsätzlich verpflichtet, für die Fahrgastbeförderung die kürzeste Strecke zu nehmen. In der mündlichen Ortskundeprüfung wird die kürzeste Strecke vom Start zum Ziel abgefragt.

Zur Erlangung eines Personenbeförderungsscheins ist, neben der abzulegenden Ortskundeprüfung, die Vorlage eines Führerscheins, eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung, eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens sowie die Ableistung eines Funktions- und Leistungstests erforderlich.

Die Kosten für die Erlangung eines Personenbeförderungsscheins belaufen sich auf ca. 250 €.

Zu den ca. 8.000 Taxen in Berlin sind in der Vergangenheit neben den ca. 2.000 Mietwagen von UBER noch sogenannte Ridesharing-Dienste wie Allygator (die laut Homepage für eine Fahrt vom Rosenthaler Platz zum Kottbusser Tor nur 0,25 € berechnen) und CleverShuttle, auf den Markt gestoßen, deren Fahrer über keinerlei nachgewiesener Ortskunde verfügen müssen. Lediglich ein gültiger Führerschein ist Voraussetzung – ein funktionierendes Navigationsgerät ersetzt mangelnde Ortskenntnis.

Die von den privatwirtschaftlichen Fahrdienstleistern angegebenen Entgelte können augenscheinlich nicht kostendeckend sein und nur auf Grund massiver Bezuschussung aufrecht erhalten werden.

Anders als Taxen hat ein Mietwagen gem. § 49 Abs. 4 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unverzüglich nach Ausführung des Beförderungsauftrag zu seinem Betriebssitz zurück zu kehren und von dort den nächsten Auftrag in Empfang zu nehmen. Allein schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen halten sich die wenigsten Fahrdienstanbieter an diese Rückkehrpflicht und warten stattdessen z.B. am Flughafen Tegel in den Haltebuchten widerrechtlich auf neue Fahrgastaufträge. Hier muss die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zum Schutze des Taxigewerbes Wege finden, die sicherstellen, dass die gesetzliche Rückkehrpflicht, insbesondere bei Fahrdienstleistern, die gemäß Kfz.-Kennzeichen aus dem Berliner Umland kommen, flächendeckend und konsequent eingehalten wird und dies ebenso konsequent und flächendeckend zu überprüfen!

Anders als das Taxigewerbe unterliegen private Fahrdienstleister nicht einer Beförderungspflicht, sodass jeder Fahrer eher nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten entscheidet, ob er Fahrten annimmt oder nicht und zu welchem Preis er das tut.

Darüber hinaus muss die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Fälle von Scheinselbständigkeit bei privatwirtschaftlichen Fahrdienstleistern aufspüren, ahnden und Wege finden, diese dauerhaft zu unterbinden um somit Sozialdumping zu beseitigen.

Das Taxigewerbe hat mit der Einführung des Fiskaltaxameters für steuerliche Transparenz gesorgt und ist damit maßstabgebend für den Personenbeförderungssektor geworden. Die Senatsverwaltung für Finanzen muss sicherstellen bzw. überprüfen, dass bzw. ob die privaten Fahrdienstleister ebenso transparent ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen.

Wettbewerb im Personenbeförderungssektor ist nur dann sinnvoll und fair, wenn sich alle Beteiligten an gesetzliche Vorgaben halten und nicht eigene Regeln aufstellen. Der Senat von Berlin hat eine besondere Verantwortung für das Taxengewerbe als Bestandteil des ÖPNV und hat damit die Verpflichtung, das Taxengewerbe und ihre Beschäftigten vor unfairem Wettbewerb zu schützen.

11. Frühkindliche Sprachförderung

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:

Maßnahmen für eine bessere frühkindliche Sprachförderung

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert zusammen mit den zuständigen Jugend- und Schulämtern die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Spracherwerb der Vorschulkinder durch geeignete Maßnahmen zu verbessern.

Zu den Maßnahmen müssen zählen:

1.  Informationskampagnen und gezielte Hausbesuche bei Kindern, die keine Kita besuchen, sollen sicherstellen, dass alle Berliner Kinder zwei Jahre vor der Einschulung an dem qualifizierten Sprachtest in der Kita oder an einem Deutsch-4-Test für Nicht-Kita-Kinder teilnehmen und Eltern dies wissen.

2.  Bei der Feststellung eines Sprachförderbedarfes müssen Schul- und Jugendamt zeitnah und ressortübergreifend miteinander arbeiten und sicherstellen, dass zeitnah ein Kitaplatz oder ein Platz in einem Deutschkurs angeboten werden kann.

3.  Eine Rückmeldung an das Jugendamt muss unverzüglich nach Förderbedarffest-stellung erfolgen – ebenso an das Schulamt, damit Maßnahmen zur Sprachförderung eingeleitet werden können.

4.  Senat und Bezirke müssen genügend Kita-Plätze für Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf schaffen. Insbesondere müssen die Kapazitäten für sprachfördernde Maßnahmen durch entsprechende Fachkräfte geschaffen werden.

5.  Kitas mit einem hohem Anteil an Kindern mit erhöhtem sollen so ausgestattet werden, dass diese Kindertagesstätten zusätzliche Fachkräfte für Sprachbildung erhalten und eine kontinuierliche, qualifizierte Sprachförderung für die Kinder mit Sprachförderbedarf gewährleisten.

6.  Die Wirksamkeit der Sprachförderung muss regelmäßig evaluiert werden.

Begründung:

Das Sprachniveau vieler Kinder und Jugendlicher in Stadtteilen wie Berlin-Kreuzberg ist so schlecht, dass einfache Fachtexte kaum gelesen werden können. Vielen Kindern fehlt der sprachliche Schlüssel, um sich den Schulstoff in der Bildungssprache Deutsch zu erschließen. Deshalb scheitern Kinder aus Migrantenfamilien und/oder sozial schwachen Familien gerade im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg häufig in der Schule.

Sprachliche Grundlagen werden vor der Schulzeit gelegt. Es wird ein Grundwortschatz aufgebaut, wesentliche grammatikalische Verknüpfungen finden statt, die nach dem sechsten Lebensjahr nur noch schwer automatisiert werden können. Kinder, die zu wenige sprachliche Anregungen in Deutsch in der Familie erhalten, sind auf eine möglichst frühe Sprachförderung in den Kitas angewiesen. So erhalten sie bessere Chancen auf Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe. Leider werden Sie häufig nicht ausreichend gefördert, weil die quantitativen und qualitativen Personalressourcen in den Kitas für den Zweck ungenügend sind.

Trotz Verbesserungsversuchen seit 2016 funktioniert die frühe Sprachförderung in Berlin bisher nicht. Sie kommt bei den Kindern, die sie am dringendsten benötigen, in der Regel nicht an. Für Kinder, die mit schlechteren Chancen starten, sollte die Frühförderung deshalb konsequenter organisiert und besser ausgestattet werden. Sie sollten eine bessere Förderung in der vorschulischen Phase erhalten, in der der Spracherwerb fundamental wichtig ist. Die entscheidende Sprachlernphase liegt zwischen dem 2. und 6. Lebensjahr. Die Sprachförderung sollte möglichst früh ansetzen und möglichst lange dauern. Deshalb sind zwei Jahre Sprachförderung vor der Einschulung angemessener als die eineinhalb Jahre, die aktuell vorgesehen sind.

Derzeit werden gerade Kinder mit dem höchsten Sprachförderbedarf nicht ausreichend erfasst oder wenn sie erfasst werden, kommen sie nicht in die Kitas. Hier muss der Senat Wege finden, ALLE Kinder mit Sprachförderbedarf zu erfassen und in die Kitas zu leiten. Dies sollte durch Erklärungen, durch Familienbesuche und durch praktische Unterstützung geschehen. Hierzu sollen bewährte Programme wie „Rucksack“ oder „Stadtteilmütter“ neu aufgelegt werden, bzw. sollten die Integrationslotsen des Senats dafür eingesetzt werden. Wenn Familien sich trotzdem weigern, ihre Kinder am Sprachtest oder an der Kita-Sprachförderung teilnehmen zu lassen, muss der Senat dem Kindeswohl zuliebe vorgesehene Maßnahmen nach Paragraph 55 SchulG durchsetzen.

Viele Kinder, bei denen erhöhter Sprachförderbedarf festgestellt wurde, sind laut Schulgesetz verpflichtet, einen täglich fünfstündigen Sprachförderkurs wahrzunehmen. Wegen der hohen Nachfrage nach Kita-Plätzen bekommen diese Kinder aber häufig keinen Kita-Platz, obwohl eigentlich eine Teilnahmepflicht der Familien und eine Vorhaltepflicht durch den Senat bestehen. Notwendig ist es deshalb, gerade in besonders belasteten Stadtteilen, zusätzliche Platzangebote für die täglich fünfstündige Sprachförderung zu schaffen. Laut Artikel 55 SchulG, Absatz 5 ist die Senatsverwaltung zur Einrichtung solcher Zusatzangebote zur frühkindlichen Sprachförderung in Kooperation mit den bezirklichen Jugendämtern ermächtigt.

Bei dem derzeitigen Personalstand in den Kitas und angesichts der Raumsituation ist eine flächendeckende qualifizierte Sprachförderung unrealistisch. Dazu braucht es zusätzliche Ressourcen und ein zusätzliches Programm. Selbst an so genannten Sprach-KITA aus dem Bundesprogramm bekleiden Fachkräfte für Sprachbildung häufig nur eine halbe Stelle.

Gerade in belasteten Gebieten muss sich aber mindestens eine Fachkraft mit voller Stelle um die Kita-Kinder mit Sprachförderbedarf kümmern können. Da es auf dem Personalmarkt kurzfristig weder ErzieherInnen noch LehrerInnen als qualifizierte Sprachförderkräfte geben wird, müssen ArbeitnehmerInnen mit einschlägigen didaktischen Vorerfahrungen in temporären Kursen zu Fachkräften zur Sprachbildung ausgebildet werden. Diese Aufgabe übernimmt der Senat oder delegiert sie an ein Institut oder einen freien Träger. Die SprachförderassistentInnen sollen in den Kitas mit den Kindern arbeiten und die ErzieherInnen dort fortbilden. Insbesondere im Vorschuljahr sollen sie mit ersten Schreib- und Leseübungen die Kinder auf die Schule vorbereiten.

Wenn die Kita als Bildungseinrichtung ernst genommen werden soll, wenn die Chancen der Kinder aus nichtdeutschen und/oder sozial schwachen Familien sich wirklich verbessern sollen, wenn es eine frühe Sprachförderung in den Kitas und Sprachförderstellen geben soll, die diesen Namen verdient, dann sollten Bezirks- und Senatsverwaltung auf die Umsetzung der vorgeschlagenen Schritte drängen. Nur mit einer besseren Umsetzung der frühkindlichen Sprachförderung kann eine höhere Wirksamkeit erzielt werden.

12. Stärkung der sozialdemokratischen Bündnisarbeit

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:

SPD in die Bündnisse und Zivilgesellschaft! Größeres und sichtbareres Engagement bei antirassistischen Bündnissen vor Ort und in ganz Berlin.

Die SPD Berlin engagiert sich zukünftig noch stärker und sichtbarer in der Bündnisarbeit gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit bzw. für Demokratie, Toleranz und Miteinander wie z.B. #unteilbar oder kleineren Nachbarschaftsbündnissen vor Ort.

Dazu gehören:

  • Aktive Mitgestaltung der Bündnisarbeit.
  • Unterstützung in der Mobilisierung oder sonstigen Aufgaben bei punktuellen Großveranstaltungen.   
  • Sichtbares Auftreten der SPD bei solchen Veranstaltungen, soweit von den Bündnissen gewünscht.

Begründung:

Am 13.10.2018 setzte die Mitte der Gesellschaft unter dem Motto „unteilbar“ ein großes Zeichen mit 242.000 Teilnehmer*innen gegen Fremdenfeindlichkeit, Hass und Ausgrenzung. Mit dabei waren unter anderem Amnesty International, Aktion Sühnezeichen, der DGB, die LINKE die Grünen sowie die Evangelische Landeskirche. Viele dieser Organisationen hatten sich von Anfang an beteiligt. Die Entscheidung der SPD Berlin für die Teilnahme mit einem eigenen Block fiel dagegen sehr spät. Dadurch war es kaum möglich, im Vorfeld zur Planung der Demonstration beizutragen, wichtige Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Aufbau von Vertrauen wurden versäumt.

Die SPD ist die führende Partei des linken Lagers und soll es bleiben. Sie darf muss deshalb frühzeitig und kraftvoll in progressiven Bündnissen agieren, egal ob es sich dabei um große, breit aufgestellte Bündnisse wie #unteilbar oder um lokale Nachbarschaftsinitiativen handelt. Gerade im Kampf gegen den Rechtsruck muss die Sozialdemokratie ihre vielfältigen Ressourcen nutzen, um progressive Bündnisse zu knüpfen und zu stärken und sich so wieder als wertvolle Partnerin zu beweisen.

Um diese Bündnisarbeit glaubwürdig leisten zu können, ist es unerlässlich, sich einerseits zum Prinzip der aktiven Mitarbeit in progressiven Bündnissen zu bekennen und andererseits den Mitgliedern der SPD Berlin den Rücken zu stärken, die sich in solchen Bündnissen engagieren.

13. Ausweitung der Tarifbindung

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:
Der Bundesparteitag der SPD möge beschließen:

Gute Arbeit durch die Ausweitung der Tarifbindung: Vermietung von öffentlichen Gebäuden nur mit Tariftreue-Klausel!

Wir fordern, öffentliche Gebäude nur denjenigen Unternehmen als Mieter*innen zu überlassen, die sich schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmer*innen mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen des entsprechenden Branchentarifvertrags zu gewähren. Neue Mietverträge für öffentliche Gebäude enthalten künftig eine Klausel zur Tariftreuepflicht.

Begründung:

Der Grad der Tarifbindung ist in den letzten Jahren deutschlandweit erheblich zurückgegangen. Die Tarifbindung in Form der Bindung an Flächen- und Branchentarifverträge ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung für gute Arbeit. Um eine weitreichende Tarifbindung gewährleisten zu können, ist es nicht nur im Bereich der Vergabe von Aufträgen, sondern auch bei der Vermietung von öffentlichen Gebäuden erforderlich, Nachweise der entsprechenden Tarifbindung derjenigen Unternehmen, die die Objekte anmieten wollen, zu fordern. Die jeweiligen Unternehmen verpflichten sich schriftlich, ihren Arbeitnehmer*innen mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich der Entlohnung zu gewähren, die der entsprechende Branchentarifvertrag vorsieht.

Neben des Nachweises der Tariftreue zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags ist zur nachhaltigen Sicherung der tariflichen Arbeitsbedingungen eine regelmäßige diesbezügliche Überprüfung der Anforderungen erforderlich.

Eine Tariftreue-Regelung auch für Mietverträge und nicht lediglich bei der öffentlichen Auftragsvergabe leistet einen Beitrag zur weitreichenden Tarifbindung.

14. Bundeseisenbahnvermögen

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:
Der Bundesparteitag der SPD möge beschließen:

Abkehr vom Höchstpreisverfahren ausweiten

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundestagsfraktion und der Bundesregierung werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass Bundeseisenbahnvermögen nicht mehr nach dem Höchstpreisverfahren veräußert wird. Analog zur Abkehr vom Höchstpreispreisverfahren bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist künftig bei der Veräußerung von Bundeseisenbahnvermögen ein kommunaler Erstzugriff zu verbilligten Konditionen einzuführen.

Begründung:

Bisher wird Bundeseisenbahnvermögen – welches nicht mehr für den Bahnbetrieb notwendig ist – nach dem Prinzip des Höchstpreisverfahrens veräußert. Soziale und stadtentwicklungspolitische Kriterien spielen dabei keine Rolle. Diese Politik des Ver-kaufs nach dem höchsten Gebot hat in der Vergangenheit zu einer völlig verfehlten Strategie der BImA geführt. Dieser Fehler wurde mit dem Bundeshaushalt 2018 und auf Initiative der SPD korrigiert.

Es ist ein Anachronismus, dass das Bundeseisenbahnvermögen weiterhin nach den überholten Kriterien veräußert wird. Die Fehler, die bei der BImA gemacht wurden (das beste Beispiel ist der gescheiterte Verkauf des Dragonerareals) dürfen sich nicht beim Verkauf von anderen staatlichen Liegenschaften wiederholen.

15. Krankenhausprivatisierung stoppen

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:
Der Bundesparteitag der SPD möge beschließen:

Krankenhausprivatisierung stoppen, Rekommunalisierung einleiten

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierungen und -parlamente sowie der Bundesregierung und des Bundestages werden aufgefordert:

  • sich dafür einzusetzen, dass zukünftig keine Privatisierung von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft stattfindet, sowie
  • die Kosten und weiteren Rahmenbedingungen einer Rekommunalisierung privater Krankenhäuser zu untersuchen. Diese soll eine informierte Diskussion über die Umsetzbarkeit der Rekommunalisierung und konkrete Schritte hierzu ermöglichen.

Begründung:

Wie auch in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge, sind Privatisierungen im Gesund-heitssystem aus sozialdemokratischer Sicht in aller Regel kein nachhaltiger und solidarischer Weg. Durch die z.T. großen Einzugsgebiete der Krankenhäuser, ihre Spezialisierungen und die feste Gebietszuweisung bei Notfällen ist die Wahl eines Krankenhauses zudem sehr eingeschränkt, und somit ist die stationäre Gesundheitsversorgung nicht für einen Markt geeignet.

Zugleich zeigt die Praxis der Privatisierung, dass es zu deutlichen Verschlechterungen sowohl für die Patient*innen als auch für die Angestellten kommt. Dies ist systemisch angelegt, wie bereits 2007 in einem Artikel im Deutschen Ärzteblatt festgestellt wurde:

“Restrukturierung und Prozessoptimierung sind die Zauberworte, mit denen nach der Übernahme die entsprechenden Margen (bis zu 20 Prozent) erwirtschaftet werden sollen. […] Diese Umstrukturierung findet ihren Ausdruck auch in dem Versuch, die ärztlichen Aufgaben ökonomisch motiviert im Sinn eines „neuen Arztbildes“ neu zu definieren. Industrieentlehnte Modelle der Schematisierung, Standardisierung, Clusterung und Aufteilung ärztlicher Tätigkeiten in bestimmte    Arztrollen sollen den Lösungsschlüssel  bieten, um mehr Patienten        in gleicher Zeit bei steigender Qualität behandeln zu können. Es ist allerdings höchst fraglich, ob die dadurch angestrebte bessere Auslastung der „Arztminute“ noch mit einer individuell patientenadaptierten Diagnostik und Therapie, mit dem notwendigen Grad an individueller Zuwendung und der Integration der Bedürfnisse des familiären Umfelds der Patienten zu vereinbaren ist.”

Auch wenn dieser Artikel feststellt, dies trete an Kliniken aller Träger auf, zeigen zahlreiche Berichte die negativen Effekte der Privatisierung. Siehe hierzu z.B. ein Interview von 2017 bei Spiegel Online  und das dort angesprochene Buch “Medizin zwischen Patientenwohl und Ökonomisierung” . Der Zeit Online-Artikel “Krank gespart”  von 2017 schlägt in die gleiche Kerbe, und betont zudem den indirekten negativen Effekt, den privat geführte Kliniken durch ihre Rolle als Wettbewerber und Referenz auf die Versorgung bei öffentlichen Trägern haben:

“Solche Gewinnmodelle wirken auf die gesamte Branche. Wenn private Kranken-häuser von den Fallpauschalen eine Rendite abzweigen können, machen auch andere Träger Druck auf ihre Häuser. Die Auswirkungen lassen sich daher auch bei jenen betrachten, die eigentlich keinen Gewinn machen müssten.”

Deutschlandweit befanden sich 2017 37,1% der Krankenhäuser in privater Trägerschaft . Obwohl die große Privatisierungswelle abgebbt ist, stellt dies gegenüber 2013 einen Anstieg von immerhin noch 2,3% Prozentpunkten dar. Es ist somit notwendig, der weiteren Privatisierung von Krankenhäusern einen Riegel vorzuschieben.

Darüber hinaus ist langfristig eine Rekommunalisierung von Krankenhäusern anzustreben, da eine Rücküberführung in eine nicht-kommerzielle, möglichst öffentliche Trägerschaft Voraussetzung – wenn auch alleine noch keine Garantie – für dringend notwendige Verbesserungen im Gesundheitssystem ist. Dies ist ein entscheidender Baustein auf dem Weg in eine wirklich patient*innenorientierte und gegenüber den Angestellten solidarische Gesundheitsversorgung.

16. Investitionskriterien des Bundes

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:
Der Bundesparteitag der SPD möge beschließen:

Soziale und nachhaltige Investitionskriterien des Bundes

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundestagsfraktion und der Bundesregierung werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Anlagestrategie des Bundes nach sozialen und nachhaltigen Kriterien (ESG-Kriterien ) ausgerichtet werden soll. Dementsprechend ist eine Ergänzung im Vermögensrücklagegesetz durchzuführen.

Die Anlagen des Versorgungsfonds der Agentur für Arbeit sowie des Versorgungsfonds des Bundes und die Versorgungsrücklagen des Bundes sind sobald als möglich nach einem Nachhaltigkeitsindex umzuschichten. Demnach sind künftig Kapitalanlagen für die Pensionen der Bundesbeamten, Richter und Soldaten in Kohle, Öl, Gas, Atomkraft und Kriegswaffen ausgeschlossen.

Begründung:

Bisher werden die Pensionen von ca. 600 000 Bundesbeamten, Richtern und Soldaten ohne ESG-Kriterien finanziert. Um eine soziale und nachhaltige Wirtschaft zu fördern, ist es dringend notwendig die enormen Anlagen des Bundes für die Altersvorsorge seiner Beamten (von über 22 Mrd. Euro, bei einer Aktienquote von ca. 20%=4,5 Mrd. Euro Ende 2018) entsprechend anzulegen. Darüber hinaus haben ESG-Kriterien mehrheitlich neutrale oder positive Rendite-Auswirkungen zur Folge.

Als Vorbild für den Aufbau eines entsprechenden nachhaltigen Investitionsindex kann der BENEXX (Nachhaltigkeitsindex des Landes Berlin) herangezogen werden. Dieser schließt Anlagen in emissions-intensive Rohstoffe wie Kohle, Öl, Gas sowie in Atomkraft und Kriegswaffen aus.

Ende 2018 waren ca. 542 Mio. Euro an Anlagen im Versorgungsfonds der Agentur für Arbeit, im Versorgungsfonds des Bundes und in den Versorgungsrücklagen des Bundes in emissionsintensiven Energieunternehmen investiert. Darüber hinaus sind Investitionen in Kriegswaffen sowie Atomkraft aktuell möglich. Diese staatlichen Investitionen müssen daher dringend nach sozialen und nachhaltigen Kriterien investiert werden.

17. Ärztliche Beweispflicht

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:
Der Bundesparteitag der SPD möge beschließen:

Abschaffung der ärztlichen Beweispflicht bei der Änderung des Geschlechts im Personenstandsrecht

Die SPD-Fraktion im Bundestag und die Berliner SPD-Fraktion mithilfe des Bundesrates sollen sich für die Abschaffung des am 01. Januar 2019 in Kraft getretenen § 45b Abs. 3 im Kapitel 7 des Personenstandsgesetzes einsetzen. Dieser fordert einen ärztlichen Beweis für die Änderung des Geschlechts im Geburtenregister. Dieser Absatz soll gestrichen werden.

Begründung:

Ab dem 01. Januar 2019 trat das neue Gesetz zum dritten Geschlecht in Kraft. Dieses sieht unter § 45b Abs. 3 im Personenstandsgesetz vor durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt. Neben dem gleichen Vorgehen im Transsexuellengesetz festigt diese Methode der Beweispflicht einer sexuellen Veränderung das Bild von Trans- und Intersexualität als Krankheit und damit als ärztlich diagnostizierbar.

18. Option divers sichtbar machen

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:
Der Bundesparteitag der SPD möge beschließen:

Die Option divers in den Formularen und der Mitgliederkommunikation der SPD sichtbar machen

Wir fordern die zuständigen Stellen innerhalb der SPD auf, sämtliche Dokumente aller Ebenen und Gliederungen, in denen Parteimitglieder, mit der Partei assoziierte Personen oder am Eintritt in die Partei interessierte Menschen, Angaben zur ihrer Person machen, hinsichtlich der Sichtbarkeit und Wählbarkeit der Option divers zu überprüfen, gegebenenfalls zu ändern und anzupassen. Ebenso soll in der Mitgliederkommunikation eine passende Anredeform für Personen der Option divers verwendet werden.

Begründung:

2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Gesetzgeber bis spätestens

1. Januar 2019 neben männlich und weiblich einen weiteren, positiven Geschlechtseintrag schaffen muss. Bis Ende 2018 konnten intergeschlechtliche Menschen ihren Geschlechtseintrag lediglich ganz streichen lassen – das reichte dem Bundesverfassungsgericht aber nicht. Seit dem 1. Januar 2019 gibt es neben männlich und weiblich nun “divers” als offizielles drittes Geschlecht für intergeschlechtliche Menschen. Die Dokumente der SPD geben diese Option (noch) nicht her. Wir möchten, dass die Kommunikation der Partei mit den Menschen – und ganz besonders das Parteieintrittsformular – auch mit seiner Ausgestaltung alle Menschen willkommen heißt.

19. EasyMailer für Arbeitsgemeinschaften

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:
Der Bundesparteitag der SPD möge beschließen:

EasyMailer auch den Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung stellen

Den Arbeitsgemeinschaften und ihren Gliederungen soll zukünftig zur Kommunikation ein datenschutzkonformer E-Mail-Verteiler, wie er aktuell schon über das EasyMailer-System den Abteilungen und Ortsvereinen zur Verfügung gestellt wird, zugänglich gemacht werden.

Begründung:

Durch Ein- und Austritte, aber beispielsweise auch aufgrund der Datenschutzgrund-verordnung, ist es für Arbeitsgemeinschaften zunehmend schwierig, funktionierende E-Mail-Verteiler zu unterhalten. Der Easymailer, welcher sich in vielen Abteilungen bereits etabliert hat und deutlich einfacher zu unterhalten ist, sollte den Arbeitsgemeinschaften deshalb als Alternative zur Verfügung gestellt werden.

20. Einführung einer Kerosinsteuer

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:
Der Bundesparteitag möge beschließen:

Sofortige Einführung einer Kerosinsteuer und der Mehrwertsteuer auf
Langstreckenflüge

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich dafür für folgende Forderungen einzusetzen:

•    Die steuerliche Subvention von Kerosin in Deutschland soll komplett eingestellt werden und stattdessen  auf Kerosin eine Kerosinsteuer (ähnlich der Mineralölsteuer) gezahlt werden.

•    Europaweit soll somit eine Steuer auf Kerosin eingeführt werden. Deutschland soll mit gutem Beispiel voran gehen. Die Erlöse aus der Kerosinsteuer sollen in einen gemeinsamen europäischen Fonds fließen.

•    Auf die Preise für internationale Langstreckenflüge soll die ganz normale Mehrwertsteuer gezahlt werden.

Begründung:

Das Flugzeug ist das mit Abstand umweltschädlichste Verkehrsmittel. Der Ausstoß von CO2 Äquivalenten liegt mit 211 Gramm / Personenkilometer wesentlich höher als der Wert des PKW mit 142. Gramm / Personenkilometer sowie mehr als fünfmal so viel wie die Bahn im Fernverkehr (41 Gramm/Personenkilometer). Verstärkt wird dieser Ausstoß durch die beim Fliegen üblichen sehr langen Distanzen. Bei einem Flug zu einem bei jungen Leuten beliebten Reiseziel nach Australien, werden mit Hin- und Rückflug ca. 29.000 km zurückgelegt. Mit dem in Punkt 1 erwähnten Faktor ergibt sich somit ein Ausstoß an CO2 Äquivalenten der vergleichbar ist mit 43.000 mit dem PKW zurück gelegten Kilometern.

Fliegen ist die umweltschädlichste Methode der Fortbewegung und genießt trotzdem satte Steuerprivilegien. Lufthansa, EasyJet & Co. tanken steuerfrei, grenzüberschreitende Flüge sind überdies von der Mehrwertsteuer befreit. So entgeht dem Bund pro Jahr mindestens eine Milliarde Euro an Steuern, zudem heizt diese Subventionierung das Wachstum des Luftverkehrs an. Von 93 auf fast 144 Millionen stieg die Zahl der Passagiere auf deutschen Flughäfen in den vergangenen zehn Jahren.

Man braucht kein Ökologe zu sein, allein schon ein fairer Wettbewerb geböte die Kerosinbesteuerung: Gegenüber der Bahn, die Mineralöl-, Strom-, Öko- und Mehrwertsteuer zahlt, haben Fluggesellschaften pro Passagier auf der Strecke Hamburg-München und zurück einen Steuervorteil von 39 €. Gerade Billigfluglinien wie EasyJet und Ryanair werben mit unseriös billigen Flügen für 39 € nach Ägypten oder sonst wohin zu fliegen. Und spricht noch dreist in ihrer Werbung die „Generation EasyJet“ an. Wer unbedingt zum Baden nach Ägypten muss, soll auch einen ordentlichen und nicht steuersubventionierten Preis für sein Ticket zahlen.

21. Gebührenordnung für MaklerInnen

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:
Der Bundesparteitag möge beschließen:

Bundesweite Vereinheitlichung der Gebührenordnung für MaklerInnen und Einführung des BestellerInnenprinzips bei Immobilienkäufen

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass

1.  MaklerInnengebühren  bundesweit in einer einheitlichen Gebührenordnung geregelt werden,

2.  MaklerInnengebühren  3 Prozent des Verkaufswertes einer Immobilie nicht übersteigen dürfen und

3.  bei Immobilienverkäufen unter Hinzuziehung von MaklerInnen zukünftig das BestellerInnenprinzip gilt.

Begründung:

Für RechtsanwältInnen, NotarInnen oder ArchitektInnen gelten bundesweite Gebührenordnungen, die unter anderem der Transparenz und dem Verbraucherschutz dienen. Bei MaklerInnengebühren ist dies nicht der Fall. Sie werden in den verschiedenen Bundesländern nach „dem ortsüblichen Satz“ mehr oder weniger willkürlich erhoben. In Berlin werden derzeit sechs Prozent des Verkaufswertes plus Mehrwertsteuer verlangt. Diese Kosten subsummieren sich für die KäuferInnen auf 7,14 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern betragen die MaklerInnengebühren nur 5,95 Prozent, wobei KäuferInnen (3,57 %) und VerkäuferInnen (2,38 %) sich die Gebühren teilen. In Sachsen wiederum teilen sich die VertragspartnerInnen die MaklerInnengebühren paritätisch (3,57 %). Eine einheitliche, transparente, bundesweite Regelung sollte dieses historisch gewachsene Gewohnheitsrecht, diesen ungleichen föderalen Flickenteppich, der ohne Gesetzesgrundlage existiert, ersetzen.

Die MaklerInnengebühren sind in jedem Fall höher als die Notarkosten, obwohl MaklerInnen in keiner Kammer Prüfungen ablegen und kein geordnetes Studium für ihren Beruf nachweisen müssen. Die MaklerInnengebühren erscheinen damit – z. B. gemessen an den Honoraren für NotarInnen – bei Weitem zu hoch. Eine Deckelung bei höchstens drei Prozent erscheint angemessen.

Die hohen Kaufnebenkosten in Berlin (Grunderwerbssteuer 6 %, Maklergebühren 7,14 %, Notarkosten 1-2 %) erschweren es Familien oder EinzelkäuferInnen aus der Mittelschicht, eigenes Wohneigentum zu erwerben. Eine selbstgenutzte eigene Immobilie bringt aber nicht nur den KäuferInnen, sondern auch der Öffentlichkeit viele Vorteile

–    Wohneigentum schafft Sicherheit, vor allem im Alter. Eigenes Wohnvermögen beugt Altersarmut vor, da keine Mietzahlungen erfolgen müssen. Mietzahlungen werden bei Selbsteinzug in Kreditraten umgewandelt und dienen dem Vermögensaufbau statt dem Profit der VermieterInnen.

–    Wohneigentum schützt vor Mieterhöhungen. Zudem kommen eventuelle Wertsteigerungen von Immobilien breiten Mittelschichten zugute, wenn es eine hohe Quote an Wohneigentum gibt. In Berlin hingegen beträgt die Wohneigentumsquote nur 15 Prozent, 85 Prozent sind Mieterinnen und Mieter. Von Wertsteigerungen bei Immobilien profitieren in der Folge fast ausschließlich InvestorInnen oder große Wohnungsbaugesellschaften.

–    Der Aufbau von Wohneigentum kann auch folgende Generationen durch Erbschaft unabhängiger vom Wohnungsmarkt machen und hilft ihnen, Geld statt in die Miete in die Ausbildung oder in die Familiengründung zu investieren.

Die SPD will auch den Aufbau von Wohneigentum bei mittleren Einkommensschichten aus diesen Gründen fördern. Deshalb sollen die Nebenkosten des Erwerbs von Immobilien – in diesem Fall die MaklerInnengebühren – drastisch gesenkt werden.

Zudem soll wie bei Immobilienvermietungen auch bei Immobilienverkäufen das BestellerInnenprinzip gelten. Warum sollen die KäuferInnen eine hohe Maklergebühr zahlen, wenn sie niemals eine/n MaklerIn beauftragt hat, für sie eine Wohnung zu suchen? Die VerkäuferInnen nehmen einen Dienst in Anspruch, von dem sie wegen des möglichst hohen Immobilienpreises, den der/die MaklerIn erzielt, profitiert. Für diese Dienstleistung, die den KäuferInnen den höchstmöglichen Immobilienpreis abnötigt, müssen sie auch noch selbst eine übersteigerte MaklerInnengebühr zahlen.

Die alleinige Beauftragung durch die VerkäuferInnen, wie es derzeit üblich ist, sowie die hohen MaklerInnengebühren alleine für die KäuferInnen erscheinen ungerecht und hindern letztere am Erwerb von Wohneigentum, obwohl eine höhere Eigentumsverteilung gesellschaftlich wünschenswert wäre. Deshalb soll das BestellerInnenprinzip eingeführt werden und somit die VerkäuferInnen also für ihren Auftrag selbst zahlen.