Reform des §219a

Mit der mit der Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe, obwohl sie auf ihrer Internetseite nur sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informierte, begann eine intensive Diskussion zur Abschaffung bzw. Änderung des Paragrafen 219a StGB.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb am 2. März 2018 ihren Gesetzentwurf zur Aufhebung des Paragrafen 219a StGB (BT-Drs. 19/1046) in den Bundestag eingebracht.

Entgegen der ursprünglichen Planung ist dieser Gesetzentwurf jedoch nicht zur Ersten Lesung für diese Woche von der SPD-Bundestagsfraktion angemeldet worden. Hintergrund für die Entscheidung, den Gesetzentwurf zunächst einmal nicht zu beraten, ist, dass die Union ihre Position geändert hat und offen ist für eine Änderung des Paragrafen 219a StGB.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit der Union vereinbart, dass die neue Bundesregierung einen Änderungsvorschlag vorlegen wird. Bundeskanzlerin Merkel hat in der Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion diese Woche ihre ausdrückliche Zusage für einen Vorschlag der Bundesregierung gegeben.

Dies wird von Teilen der Öffentlichkeit zu Unrecht als Einknicken vor der Union gewertet. Es ist ausdrücklich festzuhalten: Die SPD-Bundestagsfraktion knickt nicht ein und hat ihren Gesetzentwurf nicht zurückgenommen.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fechner führt dazu aus: „Ich bin optimistisch, dass mindestens die dringend erforderliche Änderung des Paragrafen 219a StGB im Bundestag eine Mehrheit finden wird. Die Bundesregierung wird nun einen Vorschlag erarbeiten. Wegen der deutlich zunehmenden Zahl von Strafanzeigen fordern wir die Union schon jetzt auf, das Gesetzgebungsverfahren nicht zu blockieren. Wir brauchen dringend Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, damit diese in sachlicher Art und Weise über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen informieren können.“

„Die ASF Friedrichshain-Kreuzberg hat am 22. Februar 2018 gemeinsam mit dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung vor dem Reichstag für die Streichung des Paragrafen 219a StGB demonstriert. Wir sind froh über die Klarstellung, dass die SPD-Bundestagsfraktion ihren Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 219a StGB nicht zurückgenommen hat“, so die ASF-Kreisvorsitzende Martina Hartleib.

Die SPD und die ASF haben sich klar für die Streichung des Paragrafen 219a StGB ausgesprochen. Die SPD-Berlin hat im Juni 2018 einen Antrag verabschiedet, der die SPD-Bundestagsfraktion auffordert, ihren Gesetzentwurf zur ersten Lesung anzumelden und den Paragrafen 219a zu streichen.

Nachtrag:
Am 12. Dezember 2018 hat sich die Bundesregierung auf Eckpunkte für einen Kompromissvorschlag zum Paragrafen 219a geeinigt. Dazu führt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Eva Högl aus: „Wir brauchen möglichst schnell gesetzliche Änderungen, auf deren Grundlage Ärzt*innen straffrei über Schwangerschaftsabbrüche objektiv informieren können und das Informationsrecht für schwangere Frauen gewährleistet wird. Ich bin weiterhin der Ansicht, dass eine Streichung des § 219a StGB hierfür die beste Lösung wäre. […]

Die Bundesregierung hat sich auf einen Kompromissvorschlag geeinigt, der § 219a StGB ergänzt und § 13 Schwangerschaftskonfliktgesetz ändert. Ich erwarte, dass der Gesetzentwurf zeitnah vorgelegt wird, damit wir ihn in der SPD-Bundestagsfraktion bewerten, beraten und darüber entscheiden können.“