Wohnen soll bezahlbar bleiben

Ob zur Miete oder im Wohneigentum – für viele Menschen wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Wohnungen sind keine Ware wie jede andere. Sie dürfen nicht zum Spekulationsobjekt werden. Wohnungen sind das Zuhause in unserem Land. Politik für ein solidarisches Land bedeutet darum auch, preiswerten Wohnraum zu schaffen und Mietwucher einzudämmen.

Am 29. November 2018 hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit dem Mieterschutzgesetz ein Maßnahmenpaket beschlossen, das Mieterinnen und Mietern ganz konkret helfen wird.

Die Mietpreisbremse wird verschärft: Vermieter werden verpflichtet, Mieterinnen und Mietern noch vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert zu informieren, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Wenn die Auskunftspflicht verletzt wird, können sich die Vermieter zwei Jahre lang nicht auf eine Ausnahme berufen – und damit keine höhere Miete verlangen. Was vereinfacht wird: Wenn die Mieter der Auffassung sind, die Miete liege in unzulässiger Weise zehn Prozent oder mehr über der ortsüblichen Vergleichsmiete, können sie einen solchen Wucher einfacher rügen und zu viel gezahlte Miete zurückverlangen.

Außerdem werden Mieterinnen und Mieter vor extremen Mieterhöhungen nach Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen geschützt.

Nach einer Modernisierung darf die Monatsmiete demnach um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen. Das gilt bundesweit. Bei den parlamentarischen Beratungen zum Gesetz hat die SPD-Fraktion zusätzlich durchgesetzt, dass bei Wohnungen, bei denen die Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter beträgt, sie sogar nur um 2 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen darf.

Das ist ein wichtiger Erfolg für alle Mieterinnen und Mieter, weil insbesondere große Wohnungskonzerne durch Modernisierungen Mieterhöhungen von über 40 Prozent nach geltender Rechtslage geltend machen konnten.

Zusätzlich senkt die Koalition mit dem Gesetz die so genannte Modernisierungsumlage: Vermieter dürfen dann maximal acht statt wie bisher elf Prozent der Kosten auf die Jahres-miete aufschlagen. Auch diese Kappung gilt bundesweit.

Dass die SPD-Bundestagsfraktion die bundesweite Geltung dieser beiden Regelungen durch-gesetzt hat, ist von großer Bedeutung, weil es anders als bei der Mietpreisbremse nicht mehr von den Landesregierungen abhängt, wo die Regelung gilt.

Das gezielte Herausmodernisieren von Mietern wird mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro belegt.

Ebenfalls beschlossen mit dem Mieterschutzgesetz: Wenn soziale Träger für soziale Wohnprojekte, wie etwa Wohngruppen für Menschen mit Behinderung, Wohnungen angemietet haben, galt oft Gewerbemietrecht. Die Koalition regelt nun, dass für solche wichtigen sozialen Wohnprojekte insbesondere der soziale Kündigungsschutz gilt, damit die Mietverhältnisse nur bei erheblichen Pflichtverletzungen wie Zahlungsverzug beendet werden können.

Das Mieterschutzgesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.