Karl-Marx-Allee: Landgericht Berlin untersagt Verkauf

Pressemeldung der Senatsverwaltung für Finanzen vom 18.12.2018: Karl-Marx-Allee: Landgericht Berlin untersagt Vollzug der Verkaufsurkunden der Predac an die Deutsche Wohnen – vorläufiger gerichtlicher Veräußerungsstopp für die Blöcke C-Süd, D-Nord und C-Nord

Die WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH hat am 17.12.2018 vor dem Landgericht gegen Verkäufer und Käufer der drei in Wohnungs- und Teileigentumseinheiten aufgeteilten Blöcke einstweilige Verfügungen beim Landgericht Berlin erwirkt, mit denen Käufer und Verkäufer untersagt wird, die Kaufverträge weiter zu vollziehen. Das Landgericht Berlin hat die einstweiligen Verfügungen am heutigen Dienstag gegen 12.00 Uhr erlassen.

Der Senat hatte vergangene Woche die Senatsverwaltung für Finanzen beauftragt, mit der WBF die Wahrnehmung von Rechten aus den 1993 bzw. 1995 abgeschlossenen Verträge zur Bildung von Mietereigentum zu prüfen. Damals sah das Altschuldenhilfe-Gesetz eine Eigentumsbildung zugunsten der Mieterinnen und Mieter vor.

Der damalige Verkauf erfolgte, um dieses nicht sofort erreichbare Ziel später umsetzen zu können. Die Senatsverwaltung für Finanzen und die WBF haben die Rückabwicklung der Verträge bzw. die Geltendmachung der damals vereinbarten Rechte geprüft und sind diesen Zielen jetzt durch die vom Gericht erlassenen einstweiligen Verfügungen nähergekommen. Auch denjenigen Mieterinnen und Mietern, die nach der Umwandlung in Eigentumswohnungen eingezogen sind, steht ein vertragliches Vorkaufsrecht zu – nicht nur den „Altmietern“. Insgesamt könnte so die WBF (WBM) kommunaler Eigentümer werden.

Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz erklärt dazu: „Mit diesen Entscheidungen ist Raum dafür geschaffen, in Ruhe und unter Vermeidung des Zeitdrucks, der durch die leider gewollte Terminierung des Vertragsgeschehens auf die Weihnachtszeit ausgelöst wurde, zu sehen, ob es eine große Lösung gibt. Eine große Lösung wäre die des Rücktritts oder des Vorkaufsrechts der WBF (als Teil der WBM) von den Verträgen von 1993 und Folgejahren. Selbst wenn wir damit nicht obsiegen sollten, bleibt mehr Zeit und eine Ausweitung der heutigen Möglichkeiten der Mieterinnen und Mieter.“